Hanfanbau in Deutschland
Wichtige Termine:
1. Juli: Anbauanzeige bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE).
1. Juli: Einreichung der Saatgutetiketten bei der zuständigen Landesbehörde (mit Basisprämie) oder der BLE (ohne Basisprämie). Wird Hanf als Zwischenfrucht nach dem 1. Juli ausgesät, verschiebt sich die Frist auf den 1. September.
Zu Blühbeginn: Mitteilung des Blühbeginns bei der BLE
WICHTIG: Mit der Ernte darf erst begonnen werden, wenn der Anbauer ein entsprechendes Freigabeschreiben von der BLE erhalten hat oder eine Kontrolle (Probenahme) tatsächlich durchgeführt wurde.
Alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Merkblätter und Formulare gibt es auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die Anbaufläche von Hanf steigt EU-weit kontinuierlich weiter an. In Deutschland wurden 2017 auf gut 2.000, in 2018 auf gut 3.000 und 2019 bereits auf ca. 4.500 ha Nutzhanf angebaut. Eine beachtliche Steigerung, die insbesondere durch die Entwicklungen im Lebensmittelbereich getrieben ist.
In der EU liegt derzeit Frankreich mit einer Anbaufläche von ca. 17.000 ha (2018) auf Platz 1. Erstaunlich ist, dass in Frankreich nicht die Lebensmittel, sondern die Fasernutzung als Treiber für die Anbaufläche fungiert.
Weltweit wird Hanf bereits auf ca. 150.000 ha angebaut.
Daraus folgend gilt:
- nur aus Hanfsamen hergestellte Produkte gelten als Lebensmittel
- Blätter und Blüten gelten nun als nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel (Verordnung (EU) 2015/2283) ausgenommen und wurden entsprechend aus der Kategorie Lebensmittel in eine „Grauzone“ verschoben
- laut dem neuen Eintrag zu Cannabinoiden gelten alle Hanfextrakte ebenso als neuartige Lebensmittel
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu Winterhanf finden Sie hier.