Weiterbildung zur qualifizierten Planung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Gemäß AwSV § 17 müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten so geplant werden, dass sie den Besorgnisgrundsatz bzw. den bestmöglichen Schutz gemäß WHG § 62 erfüllen.
Die Weiterbildung zum Fachplaner dient dem Nachweis der persönlichen Qualifikation für die Anlagenplanung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten gegenüber Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetrieben und AwSV-Sachverständigen.
Die Weiterbildung ist modular aufgebaut. Den Einstieg bildet dieses zweitägige Präsenz-Seminar zu den rechtlichen und technischen Grundlagen, das mit einer Prüfung abschließt.
Darauf aufbauend stehen spezielle Online-Fachmodule zu den verschiedenen Anwendungsbereichen der AwSV zur Verfügung.