E-Autos können jetzt in Bayern drei Stunden kostenlos parken

Seit dem 1. April 2025 dürfen Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen bis zu drei Stunden gebührenfrei auf öffentlichen Parkplätzen parken.
Das Angebot ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Vor allem in Innenstädten wolle man die E-Autos attraktiver machen, um dort Fahrzeuglärm zu verringern und Luftreinhaltung zu fördern.

Die Fahrzeuge müssen ein E-Kennzeichen haben, um von dieser Vergünstigung zu profitieren.
Die Kennzeichnung des Parkbeginns muss über eine Parkscheibe erfolgen. Kommunen könnten aber auch Parkautomaten dementsprechend umstellen. Öffentliche Parkplätze sind durch ein blaues Verkehrszeichen “P” gekennzeichnet.
Das kostenfreie Parken gilt also nicht für das Parken auf Straßen, in Parkhäusern und auf privaten Plätzen.

Siehe auch
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ab-heute-kostenlos-parken-fuer-e-fahrzeuge-in-bayern,Uh6Uo1B

Die Vergünstigung wird teils auch kritisch gesehen. So bemängelt der bayerische Städtetag, dass die Kommunen auf den Kostenausfällen sitzen bleiben. Kritisch wird auch gesehen, dass ausladende Plug-in-Hybride über ein E-Kennzeichen verfügen können und diese Autos größtenteils über einen Verbrennungsmotor betrieben werden.
Befürworter der E-Mobilität begrüßen die Maßnahme als Unterstützung für den Markthochlauf.