Fachkunde besondere Einsatzstoffe (GS)
In der Neufassung der TRGS 529 ist festgelegt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die für den Betrieb verantwortlichen Personen, welche mit besonderen Einsatzstoffen gemäß TRGS 529 umgehen sollen, zusätzlich an einer Fortbildungsmaßnahme zum Erwerb der spezifischen Fachkenntnisse teilnehmen (Zusatzschulung zur Betreiberqualifikation).
Das Seminar richtet sich dementsprechend an diejenigen, die bereits eine „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen” bzw. „Auffrischungsschulung” nach TRGS 529 absolviert haben.
Programm
• Grundlagen für den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen
•Auswirkungen auf die Betriebssicherheit u. mögliche Gefährdungen
• Gefährdungsbeurteilung
• Schutzmaßnahmenkonzept
•Befüllen von Vorlagen im Freien und in Gebäuden…
•Maßnahmen bei Unfällen o. Störungen u. Erste Hilfe
•Persönliche Schutzausrüstung
• Durchführung von Schnelltests
•Prüfmethoden, Schnelltests, Probenahme
• Anforderungen an die Dokumentation
• Schadensmanagement
• Kenntnisnachweis: Multiple-Choice-Test