Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) ist seit 2015 in Deutschland eingeführt und stellt das zentrale Instrument dar, womit Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoff in Verkehr bringen, die THG-Emissionen absenken können. Zulässig hierfür sind sogenannte Erfüllungsoptionen wie beispielsweise Biokraftstoffe oder die Elektromobilität.
Im Jahr 2023 kam es zu starken Veränderungen bei der Rohstoffbasis für Biokraftstoffen, die sich insbesondere bei den Biokraftstoffen Biodiesel und HVO aus Biogenen Abfällen nach IX A zeigen. Diese Biokraftstoffe können doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden, wobei die Kraftstoffproduktion größtenteils in China erfolgte und die Rohstoffe hierfür vor allem aus Asien stammen.
Eine strafrechtliche Klärung der Sachverhalte war bisher nicht möglich, da eine vor Ort Kontrolle in China nicht erlaubt wurde. Veränderungen im Zertifizierungsprozess aber auch bei der Anpassung der Gesetze und Verordnungen erfolgt nur zögerlich, so dass sich ein längerfristiger Preisrückgang bei den Preisen für die THG-Quote eingestellt hat. Hiervon betroffen sind vor allem die hiesigen Produzenten von Biodiesel, aber auch von Biomethan.
Quelle: Hintergrundpapier „THG-Quote | Quotenerfüllung 2023“ des DBFZ
https://www.dbfz.de/pressemediathek/weitere-publikationen/stellungnahmen-studien