Die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Zertifizierung von Kohlenstoffsenken in der Europäischen Union (EU) ist auf dem Weg. Die Verordnung wurde am 19. November 2024 vom Rat der EU bestätigt. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie in Kraft, sie gilt dann sofort in allen Mitgliedsstaaten der EU.
Der freiwillige Zertifizierungsrahmen soll dazu beitragen, dass sich Maßnahmen in der Breite durchsetzen, mit welchen Kohlenstoffdioxid (CO2) langfristig der Atmosphäre entzogen werden kann und die zur Verringerung von Bodenemissionen in der EU beitragen. Sie sollen die Bemühungen um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen ergänzen.
Mit der Verordnung werden sowohl naturbasierte als auch technische Kohlenstoffsenken in der EU angesprochen und definiert: zum einen die dauerhafte Entnahme des CO₂, wie sie unter anderem mit dem so genannten „Bioenergie Carbon Capture and Storage“ (BECCS) geschieht, wobei die Verordnung eine Speicherung des CO₂ über mehrere Jahrhunderte voraussetzt; dann die Speicherung in Produkten, insbesondere Bauprodukte, bei einer Mindestspeicherdauer des Kohlenstoffs von 35 Jahren; und schließlich kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung, das so genannte Carbon Farming, wobei die Einspeicherung mindestens fünf Jahre lang laufen muss.
Die Realisierung solcher Maßnahmen soll durch den Zertifizierungsrahmen erleichtert und gefördert werden, ergänzend zu den wichtigen Bemühungen um die Verringerung von Treibhausgasemissionen. Das Ziel sind hochwertige Projekte der permanenten bzw. temporären Kohlenstoffbindung und Emissionsreduktion, welche durch den Zertifikatehandel auf dem freiwilligen Markt, perspektivisch eventuell auch auf dem verpflichtenden Markt, angereizt werden. Erreicht werden soll dies durch Kriterien und Regeln, die in der neuen Verordnung für den Zertifizierungsrahmen festgelegt werden. Dabei handelt es sich zum einen um Qualitätskriterien, welche Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit der CO₂-Entnahmen und der Verringerungen von Bodenemissionen adressieren, außerdem um Vorschriften für die Überprüfung und Zertifizierung der Maßnahmen, für Zulassung und Arbeitsweise der Zertifizierungssysteme und für die Ausstellung und Verwendung der zertifizierten Removal Units.
Eine Expertengruppe unter der Europäischen Kommission entwickelt derzeit die Zertifizierungsmethoden. Voraussichtlich in 2025 sollen die Methoden als delegierte Rechtsakte veröffentlicht werden, so dass im Folgejahr mit der Zertifizierungsprüfung nach der Verordnung begonnen werden könnte. Zum Zwecke der Transparenz soll ein EU-weites Register der Zertifikate eingerichtet werden, welches vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, also voraussichtlich in 2028 an den Start gehen soll.
Nähere Informationen über den Zertifizierungsrahmen gibt es auf einer Internetseite der Europäischen Kommission. Dort können auch die Dokumente und Sitzungsaufzeichnungen der Expertengruppe eingesehen werden, welche die Zertifizierungsmethoden erarbeitet:
https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carbon-removals-and-carbon-farming_en
Über die Bestätigung der Verordnung durch den Rat der EU vom 19.11.2024 und deren Hintergründe informiert eine eigene Internetseite:
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/carbon-removals
Weitere Informationen: Dipl.-Ing. (FH) Gilbert Krapf, C.A.R.M.E.N. e.V., Abteilung Nachhaltigkeit