Deutschland ist soll, bis 2045 eines der ersten klimaneutralen Industrieländer werden. Dafür hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Weichen gestellt. Übergeordnetes Ziel ist dabei, Treibhausgase zu vermeiden und aus der Nutzung fossiler Energien auszusteigen. Mit den Eckpunkten einer Carbon-Management-Strategie (CMS) schafft die Bundesregierung nun die Grundlagen, um unvermeidbare CO2-Emissionen mittels moderner Technologien einzufangen, bevor sie in die Atmosphäre gelangen.
Ziel: Klimaneutralität in allen Bereichen
In bestimmten Bereichen und Prozessen werden auch in Zukunft Treibhausgase entstehen, zum Beispiel in der Zement- und Kalkindustrie, in Bereichen der Grundstoffchemie und in der Abfallverbrennung. Die Bundesregierung möchte auch diesen Branchen klimaneutrales Wirtschaften in Deutschland ermöglichen. Daher schafft sie nun mit den Eckpunkten für eine Carbon-Management-Strategie (CMS) die Grundlagen, CCS und CCU als Technologien zum Transport und der Speicherung von CO2 zukünftig sicher nutzen zu können.
Mit CCS (Carbon Capture and Storage: Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung) und CCU (Carbon Capture and Utilization: Kohlendioxid-Abscheidung und -Nutzung) sollen CO2– Emissionen eingefangen werden, bevor sie in die Atmosphäre gelangen. Beide Technologien werden bereits in zahlreichen Ländern erfolgreich angewandt, so zum Beispiel in Norwegen.
Für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht darin einen wesentlichen Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit: „Heute ist ein wichtiger Tag für die Industrie in Deutschland. Mit dem ersten Teil des Industriepakets hat das Bundeskabinett heute eine Richtungsentscheidung getroffen: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden, sonst sind die Klimaschutzziele nicht zu erreichen.“ Es wäre besser, wenn das CO2 sicher im Boden wäre, als in der Atmosphäre, so Habeck weiter.
Die wichtigsten Eckpunkte im Detail
Die wichtigsten Maßnahmen dieser nun im Kabinett beschlossenen Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie sind:
- Die bisher vorhandenen Hürden zum Transport und zur Speicherung von Kohlendioxid werden beseitigt. Zugleich werden Leitplanken für die Nutzung festgelegt.
- Die Speicherung kann zukünftig auf hoher See außerhalb von Meeresschutzgebieten bei nachgewiesener Standorteignung stattfinden. An Land ist dies weiterhin nicht möglich. Allerdings können einzelne Bundesländer für ihr jeweiliges Gebiet eine Speicherung erlauben („Opt-in“).
- CCS/CCU muss im Einklang mit den Zielen zur Minderung der Treibhausemissionen stehen. Die Bundesregierung setzt weiter auf den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien.
- Die Anwendung von CCS/CCU bei gasförmigen Energieträgern oder Biomasse ist im Sinne eines technologieoffenen Übergangs zu einem klimaneutralen Stromsystem möglich.
- Es bleibt beim Kohleausstieg: Für Emissionen aus der Energieerzeugung aus Kohle (Kraft- und Heizwerke) wird der Zugang zu CO2-Pipelines und CO2-Speichern ausgeschlossen.
- Für CCS/CCU-Anwendungen bei Kraftwerken, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, erfolgt keine Förderung. Auch wird die staatliche Förderung für CCS/CCU auf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen fokussiert.
Wie geht es weiter? Die nun beschlossenen Eckpunkte gehen nun in das parlamentarische Verfahren. Parallel dazu wird die Bundesregierung die umfassende Carbon-Management-Strategie weiter ausarbeiten und ressortseitig abstimmen.
Aus einer Pressemitteilung der Deutschen Bundesregierung vom 06.08.2024