Das Förderprogramm “Nachwachsende Rohstoffe” gibt die Rahmenbedingungen zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zu Nachwachsenden Rohstoffen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor. Es soll die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie unterstützen und neue Chancen und Perspektiven für den Industriestandort Deutschland und für die Entwicklung der ländlichen Räume eröffnen. Dabei soll es zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind fördern und zugleich die gesellschaftlichen Erwartungen berücksichtigen.
Es werden vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in folgenden Bereichen gefördert:
- Nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung nachwachsender Ressourcen
- Rohstoff- und Reststoffaufbereitung und -verarbeitung
- Biobasierte Produkte und Bioenergieträger
- Übergreifende Themen
- Gesellschaftlicher Dialog
Das BMEL hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) mit der Projektträgerschaft beauftragt. Dort können die Förderanträge eingereicht werden. Aktuelle Förderschwerpunkte und zeitlich befristete Bekanntmachungen untersetzen das Förderprogramm und werben Projektvorschläge zu konkreten Themenstellungen ein. Antragstellern steht es jedoch frei, Projektideen auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei der FNR einzureichen.
Ziele im Förderprogramm “Nachwachsende Rohstoffe”
Folgende Ziele sollen mit dem Förderprogramm im Zusammenhang mit Nachwachsenden Rohstoffen und biobasierten Erzeugnissen erreicht werden:
- die nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung,
- die effiziente und umweltschonende Ressourcennutzung, einschließlich der Vermeidung von Treibhausgasen bzw. deren Bindung sowie der Erhalt der natürlichen Ressourcen (Biodiversität),
- die nachhaltige Produktion von Industrie- und Konsumgütern sowie von Energie und Energieträgern,
- das Recycling und die Kaskadennutzung,
- die Entwicklung neuer Technologien und integrierter Nutzungskonzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette, z. B. im Rahmen von Bioraffineriekonzepten,
- die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft insbesondere im ländlichen Raum durch neue und/oder verbesserte Prozesse und Produkte,
- die Entwicklung von umsetzbaren Nachhaltigkeitskonzepten sowie möglichst Sektor übergreifenden Nachhaltigkeitsstandards im internationalen Kontext,
- die bessere Wahrnehmung globaler Verantwortung für eine umwelt- und sozialverträgliche Gestaltung der biobasierten Wirtschaft,
- die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit,
- der Ausbau von internationalen Forschungs-, Technologie- und Rohstoffkooperationen,
- die Verbesserung des gesamtgesellschaftlichen Dialogs zu den Potenzialen einer nachhaltigen Bioökonomie und
- die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, insbesondere im ländlichen Raum.
Es können nur Vorhaben gefördert werden, die diese Ziele anstreben und im Einklang mit den Leitgedanken der Politikstrategie Bioökonomie des BMEL stehen. Der Bund muss an der Förderung ein erhebliches Interesse haben und es müssen die dafür erforderlichen Haushaltsmittel verfügbar sein.
Das gesamte Förderprogramm, aktuelle Förderschwerpunkte, Bekanntmachungen und Aufrufe sowie Erläuterungen zum Antragsverfahren finden Sie bei der FNR unter: https://www.fnr.de/projektfoerderung/foerderprogramm-nachwachsende-rohstoffe/