Fachkunde besondere Einsatzstoffe (GS)
Grundschulung Fachkunde sicherer Umgang mit besonderen Einsatzstoffen (gemäß TRGS 529)
n der Neufassung der TRGS 529 ist festgelegt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die für den Betrieb verantwortlichen Personen, welche mit besonderen Einsatzstoffen gemäß TRGS 529 umgehen sollen, zusätzlich an einer Fortbildungsmaßnahme zum Erwerb der spezifischen Fachkenntnisse teilnehmen (Zusatzschulung zur Betreiberqualifikation).
Das Seminar richtet sich dementsprechend an diejenigen, die bereits eine „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen” bzw. „Auffrischungsschulung” nach TRGS 529 absolviert haben.