Neue Bundesförderung für Klimaschutz und Industrie (BIK)

Die Bundesregierung hat zur Unterstützung von Unternehmen in der Transformationsphase eine neue Förderung in Höhe von ca. 3,3 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Seit 26. August läuft ein erster Förderaufruf für klimafreundliche Investitions-, Forschungs-, und Entwicklungsprojekte, die zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele beitragen. Unternehmen mit Projektideen können bis 30. November 2024 eine Vorhabensskizze einreichen, um eine Förderung für Investitionsvorhaben im Bereich Dekarbonisierung industrieller Prozesse, CCU oder CCS zu erhalten.

Die Transformation mittelständischer Industrieunternehmen stellt eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit dar. Denn ohne eine signifikante Reduktion von CO₂-Emissionen drohen langfristig nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen. Für viele Unternehmen bedeutet dies, ihre gesamte Produktionsweise zu überdenken und Prozesse zu dekarbonisieren – ein komplexes und kostspieliges Vorhaben. Gerade der Mittelstand steht vor der schwierigen Aufgabe, zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsdruck und den Anforderungen der Energiewende zu navigieren. Mit der Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz (BIK) sollen Anreize für Investitionen in innovative, klimaschonende Technologien gesetzt werden, um die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsweisen zu unterstützen.

Die neue Förderrichtlinie richtet sich an Unternehmen und Konsortien mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die Anlagen für industrielle Prozesse oder Anlagen im Sinne der “Carbon Management Strategie” schwer vermeidbaren CO2 Emissionen planen oder betreiben. Dabei werden je nach Förderbereich Zuschüsse bis zu 30 Mio. Euro (Investitionsvorhaben) bzw. bis zu 200 Mio. Euro (Forschung & Entwicklung) pro Unternehmen im Rahmen einer Anteilfinanzierung möglich, die über den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Bei einem Fördervolumen über 15 Mio. erfolgt die Förderung mit einer Kofinanzierung durch die Bundesländer. Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten gegenüber einer üblichen, weniger umweltfreundlichen Investition, wie sie im Zuge der aktuellen Geschäftspraxis getätigt würde, bzw. die Investitionsgesamtkosten bei Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Für KMU ist als Voraussetzung eine Mindestinvestitionssumme von 0,5 Mio. €, für größere Unternehmen von 1 Mio. € festgesetzt. Die Förderung ist thematisch in 2 Module gegliedert.

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie


Teilmodul 1
Investitionsvorhaben
(AGVO, Art. 36)
Teilmodul 2
Investitionsvorhaben
(TCTF, Ziffer 81)
Teilmodul 3
Forschungsvorhaben
(AGVO, Art. 25)
Verringerung der direkten THG-Emissionen der geförderten Anlagen bzw. industrieller Prozessschritte um mindestens 40 %Verringerung der direkten THG-Emissionen um 40 % durch Elektrifizierung von Anlagen, Maschinen und Ausrüstung / Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff***Forschung und Entwicklung, die für Förderungen in Teilmodul 1 oder 2 nutzbar sind
Maximaler Fördersatz
(auf 80 % gedeckelt**)
40 %
50 %*
30 % (Elektrifizierung)
60 % (Wasserstoffprodukte)
50 % (industr. Forschung, Durchführbarkeitsstudien)**
25 % (exper. Entwicklung)**

+ 20 % (kleine Unternehmen)
+ 10 % (mittl. Unternehmen)
Maximaler Zuschuss pro Unternehmen30 Mio. €200 Mio. €35 Mio. € (industr. Forschung)
25 Mio. € (exper. Entwicklung)
8,25 Mio. € (Durchführbarkeitsstudien)
*bei Reduktion der direkten THG-Emission um 100 % (außer Biomassevorhaben) **weitere Aufschläge möglich ***oder daraus gewonnene Energieträger

Modul 2: Anwendung & Umsetzung von CCU & CCS


Teilmodul 1
Investitionsvorhaben (AGVO, Nr. 36)
Teilmodul 2
Innovationsvorhaben (AGVO, Nr. 25)
Mindestinvestition1 Mio. €
0,5 Mio. € (KMU)
1 Mio. €
0,5 Mio. € (KMU)
Maximaler Fördersatz30 %50 % (industr. Forschung, Durchführbarkeitsstudien)**
25 % (exper. Entwicklung)**
Maximaler Zuschuss pro Unternehmen30 Mio. €
25 Mio. € (gewidmete Infrastruktur und Speicher)
35 Mio. € (industr. Forschung)
25 Mio. € (exper. Entwicklung)
8,25 Mio. € (Durchführbarkeitsstudien)
**weitere Aufschläge möglich

Bewilligungsverfahren

In einem erster Förderaufruf können sich Unternehmen bis 30. November 2024 um einen Zuschuss in einem oder mehreren (Teil-) Modulen bewerben. In einem zweistufigen Auswahlverfahren muss zunächst eine Projektskizze eingereicht werden. Auf positive Rückmeldung hin folgt schließlich der offizielle Förderantrag über das elektronische Antragssystem “Easy Online”. Ziel des Verfahrens ist die Ermittlung der Vorhaben mit der höchsten THG-Fördermitteleffizienz. Eine Kumulierung mit Fördermitteln aus EEW, KWKG, EEG oder dem EU-Innovationsfond ist nicht möglich.