Förderung für Heizungstausch in Nichtwohngebäuden gestartet

Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), die die Umstellung auf ein Heizsystem mit überwiegend erneuerbaren Energiequellen mit bis zu 70 % fördert. Für Wohngebäude ist die Antragstellung bereits seit Jahresbeginn möglich. Für Nichtwohngebäude ist die Antragstellung über das KfW-Kundenportal seit heute geöffnet. Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und weitere Investoren, die eine klimafreundliche Heizungsanlage in ein Nichtwohngebäude einbauen oder das Gebäude an ein Gebäude- oder Wärmenetz anschließen lassen, können sich die Heizungsmodernisierung über die Einzelmaßnahmenförderdung mit bis zu 35 % bezuschussen lassen.

Eine Grundförderung von 30 % gibt es für den Umstieg auf

  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

5 % Effizienzbonus gibt es zusätzlich, wenn im Falle einer Wärmepumpe ein besonders effizientes System mit Erdwärme, Abwasser- oder Grundwasserwärmenutzung eingesetzt bzw. auf ein natürliches Kältemittel gesetzt wird. Zudem erhalten die Antragstellenden einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro für effiziente Biomasseanlagen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören neben dem Kauf und der Installation einer Heizungsanlage sowie dem Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz auch die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten, die akustische Fachplanung sowie die Kosten für Umfeldmaßnahmen. Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der beheizten Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes. Betrifft die Maßnahme nicht die gesamte beheizte Nettogrundfläche wird dieser anteilig berechnet.

NettogrundflächeFörderfähige Gesamtkosten
bis 150 m230.000 Euro pauschal
150 m2 bis 400 m2zusätzlich 200 Euro pro m2
400 m2 bis 1.000 m2zusätzlich 120 Euro pro m2
größer als 1.000 m2zusätzlich 80 Euro pro m2

Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung ist es möglich, einen Ergänzungskredit bis 5 Mio. Euro je Vorhaben zu erhalten. Hiermit können Einzelmaß­nahmen gefördert werden, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Die genaue Kredit­höhe wird auf Basis der zugrunde liegenden Zuschuss­zusage der KfW bzw. dem Bewilligungs­bescheid des BAFA ermittelt. Liegt beides vor, dann werden die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen berück­sichtigt.

Wie die Antragstellung schrittweise funktioniert wird in unserem C.A.R.M.E.N. – Beitrag erklärt:

Heizungstausch – Schritt für Schritt zur Förderung

Einen Überblick zu den Zuschüssen zur Heizungsmodernisierung im BEG gibt der C.A.R.M.E.N. – Beitrag:

Neue Förderkonditionen für den Heizungstausch im BEG 2024