Am Mittwoch, 12. Juni 2024, fand im Rahmen der Biogas-Informationskampagne ein C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch zum Thema „Biogas ist Gülleverwertung! – Besonderheiten von Gülle als Substrat“ im oberfränkischen Hof statt.
Im ersten Fachvortrag stellte Robert Wagner, Abteilungsleiter Biogas & Mobilität bei C.A.R.M.E.N. e.V. die Rahmenbedingungen der Güllevergärung vor und beschrieb insbesondere deren Vorteile. So werde z.B. die Gülle hygienisiert, keimfähige Samen reduziert und Geruchemissionen minimiert. Aus Klimaschutzgründen gehöre Gülle in die Biogasanlage, da andernfalls bei offener Lagerung erhebliche Mengen an klimaschädlichem Methan emittiert werden. Erfreulicherweise habe es im EEG in jüngster Zeit Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für Güllekleinanlagen gegeben. Für große Anlagen mit Biomethaneinspeisung stelle bei hohen Wirtschaftsdüngeranteilen der Kraftstoffmarkt eine lukrative Möglichkeit dar.
Anschließend stellte Wagners Kollege Ulrich Kilburg wichtige Schritte auf dem Weg zur Biogasanlage vor. Neben der grundsätzlichen Entscheidung über die Größe der Biogasanlage sollten Beratungsangebote, z.B. von C.A.R.M.E.N. e.V., in Anspruch genommen und Angebote von Herstellern eingeholt werden. Weitere wichtige Gesprächspartner seien Hausbank, Netzbetreiber und die Genehmigungsbehörde.
Michael Braun von der Green Energy Max Zintl GmbH erläuterte im dritten Vortrag verfahrenstechnische Besonderheiten bei der Güllevergärung. So sei bei der individuellen Bauplanung eine wichtige Frage, ob die Gülle zur Biogasanlage gepumpt werde oder eine externe Befüllung mit Güllefässern erfolge. Die Pumpenwahl werde von TS-Gehalt, Fremdkörpern in der Gülle und dem Pumpweg beeinflusst. Eine besondere Herausforderung bei Gülleanlagen sei das Wärmemanagement im Winter, da viel Masse erwärmt werden müsse.
Zum Abschluss des Vortragsteils ging Robert Wagner auf die Wirtschaftlichkeit der Güllevergärung ein. Die Haupteinflussgröße sei der Anschaffungswert der Anlage. Außerdem beeinflussten die Substratkosten und der spezifische Methan-bzw. Stromertrag die Wirtschaftlichkeit. Für reine Gülleanlagen sei ein großer Viehbestand notwendig, der deutlich verringert werden könne, wenn die Anlage bis zu 20% mit Cosubstrat gefüttert wird. Für Anlagen im EEG 2023 gilt die Regelung, dass bis zu 10 % Gülle durch „überjähriges Kleegras“ ersetzt werden könnten. Mangels Erläuterung des Begriffs im EEG wurde von C.A.R.M.E.N. e.V. eine Definition veröffentlicht.
Zum Abschluss der Veranstaltung konnten die Teilnehmenden die 100 kW-Güllekleinanlage von Markus Meister im Helmbrechts besichtigen. Sie wurde 2023 in Betrieb genommen und wird überwiegend mit Gülle und Mist vom betriebseigenen offenen Milchviehstall gefüttert. Das entstehende Biogas wird mit einem BHKW verstromt und die anfallende Wärme wird für die Heizung des Betriebs und zweier Nachbarhäuser verwendet.
Bildunterschrift: Biogasanlage der Familie Meister in Helmbrechts
Circa 2.600 Zeichen, Abdruck frei, Belegexemplar erbeten.
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