Sonnenstrom aus Photovoltaikanlagen wird über die sogenannte Einspeisevergütung gefördert. Der 20 Jahre (plus das restliche Inbetriebnahmejahr) währende Vergütungssatz ergibt sich aus der Anlagengröße sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für PV-Anlagen für die nächsten drei Monate bekannt gegeben. Die kommenden 3 Monate sinkt die Vergütung um 1,4 Prozent je Monat und nicht mehr um 1,0 Prozent wie zuvor. Die Vergütungssätze sind unter www.bundesnetzagentur.de herunterladbar.