Die freie Verfügbarkeit von Sonnenenergie, die Langlebigkeit der Module, der wartungsarme und emissionsfreien Betrieb sowie die gefallenen Anlagenkosten haben die Photovoltaik (PV) zu einer der wichtigsten Erzeugungsformen von erneuerbarem Strom gemacht. Im Regelfall hat hierzulande eine PV-Modul nach etwa ein bis zwei Jahren mehr Energie erzeugt, als für dessen Herstellung aufgewendet werden musste. Kein Wunder also, dass die Photovoltaik als Kraftwerksform nicht nur in großen Dimensionen wie z. B. bei Freiflächenanlagen existiert, sondern sich im kleinen Maßstab auch für Privatpersonen als Möglichkeit zur Eigenstromerzeugung durchgesetzt hat. Um die Klimaschutzziele in Deutschland zu erreichen und den zunehmenden Strombedarf in den Sektoren Wärme und Mobilität aus Erneuerbaren Energien zu decken, ist dennoch auch zukünftig ein deutlicher Ausbau der solaren Erzeugungskapazitäten erforderlich.
Unsere Themen
Photovoltaik im Eigenheim und Sektorenkopplung
Die Einsatzbereiche für elektrischen Strom in Wohngebäuden werden immer vielfältiger. Während dieser bisher üblicherweise nur zur Versorgung der Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik oder der allgemeinen Haustechnik verwendet wurde, so nimmt derzeit die Bedeutung zur Brauch- und Heizwassererwärmung oder zur Ladung von Elektrofahrzeugen stetig zu. Diese wachsende Bedeutung der Sektorenkopplung wird nicht nur zu einer Verlagerung der Energieversorgung hin zum elektrischen Strom führen, sondern auch Effizienzvorteile in vielen Bereichen ermöglichen. Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden, die zur Versorgung der Bewohner installiert wurden, stellen damit eine hervorragende Möglichkeit dar, den Fremdenergiebezug langfristig zu reduzieren und den energetischen Erfordernissen des zukünftigen Energiesystems gerecht zu werden. Die geschickte Kombination mit einem Batterie- oder Wärmespeicher erlaubt es zudem, den Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms zusätzlich zu erhöhen.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen stellen aufgrund der vergleichsweise hohen Flächeneffizienz und den geringen Stromgestehungskosten einen wichtigen Baustein unseres zukünftigen Energiesystems dar. Aktuell befinden sich annähernd 30 % der in Deutschland installierten Photovoltaik-Leistung in der Freifläche. Hierbei handelt es sich vorrangig um landwirtschaftliche Flächen, aber auch Anlagenkonzepte auf Parkplätzen, Gewässern oder in Kombination mit einer landwirtschaftlichen Nutzung (Agri-Photovoltaik) werden zunehmend in den Fokus gerückt.
Steckerfertige Solaranlagen
Bei steckerfertigen Solaranlagen handelt es sich um PV-Anlagen mit geringer Leistung, die beispielsweise an Balkonbrüstungen, auf der Terrasse oder an der Hausfassade angebracht werden können. Andere Bezeichnungen sind unter anderem „Kleinstsolaranlage“, „Balkon-PV-Anlage“ oder „Plug&Play-PV“. Der große Vorteil dieser Anlagen liegt in ihrer einfachen Installation, die häufig über den Anschluss an eine haushaltsübliche Steckdose erfolgt. Damit bieten sie insbesondere auch Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit, selbst aktiv an der Energiewende teilzuhaben und Ihre Stromrechnung durch den Eigenverbrauch zu reduzieren.
Die Erzeugung von Photovoltaik-Strom auf eigenen Dachflächen ist inzwischen zu einem wichtigen Bestandteil vieler landwirtschaftlicher Betriebe geworden. Hohe Energiekosten machen diese Form der Eigenstromerzeugung zu einem zentralen Mittel, den Zukauf von Netzstrom wesentlich zu beschränken und die Energiekosten planbarer zu machen. Die Möglichkeiten zur PV-Stromerzeugung sind dabei gerade in der Landwirtschaft besonders vielfältig.
Im kostenlosen Web-Seminar „Photovoltaik in der Landwirtschaft“ informiert C.A.R.M.E.N. e.V. über Fragestellungen zur PV mit Fokus auf landwirtschaftliche Dachanlagen: Wie kann man mit PV die eigene Energieversorgung optimieren? Welche Auswirkungen hat das Solarspitzengesetz auf die Rahmenbedingungen für den Anlagenbetrieb? Wie können Batteriespeicher zur Eigenverbrauchserhöhung beitragen?
Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich insbesondere an landwirtschaftliche Betriebe sowie an alle fachlich und inhaltlich Interessierten.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen stellen einen wichtigen Baustein bei der Transformation hin zu einem erneuerbaren Energiesystem dar. Über derartige Anlagen ist es möglich, nicht nur beinahe emissionsfreien Strom in das Netz einzuspeisen, sondern diesen auch besonders günstig zu produzieren. Wird die Anlage als Agri-Photovoltaikanlage ausgestaltet, können auf der Fläche zudem noch landwirtschaftliche Erträge erwirtschaftet werden. Durch eine vorausschauende Planung und Gestaltung der Projekte bieten sich große Potenziale, Mehrwerte für die Landwirtschaft, Artenvielfalt und lokale Akteure zu schaffen.
Welche Flächen für die Errichtung geeignet sind, was beim aktuelle Rechtsrahmen zu berücksichtigen ist und worauf man sonst noch bei der Planung einer PV-Freiflächenanlage achten sollte, wird im kostenlosen C.A.R.M.E.N.-WebSeminar „PV-Freiflächenanlagen – Grundlagen und Rahmenbedingungen” am 24. November ab 15:00 Uhr diskutiert. Der Fokus liegt dabei auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden.
Über den Chat können individuelle Fragen zu den Themen gestellt werden. Nach dem Vortrag steht ausreichend Zeit für die Beantwortung zur Verfügung.
Welche Lebensdauer kann bei einer PV-Anlage angenommen werden?
Die einzelnen Komponenten der Anlage weisen unterschiedliche Lebenserwartungen auf. Auf die PV-Module geben Hersteller oft Garantien von über 20 Jahren. Die tatsächliche Lebensdauer liegt sogar darüber und wird für kristalline PV-Module mit bis zu 40 Jahren angenommen. Für die Wechselrichter geht man von einer durchschnittlichen Einsatzzeit von 15 Jahren aus.
Welche PV-Leistung kann typischerweise auf einem Einfamilienhaus installiert werden?
Für die Installation von 1 kWp PV-Anlagenleistung wird etwa eine Fläche von 5 m² benötigt. So kann häufig eine Leistung von 7 bis 30 kWp auf einem Dach eines Einfamilienhauses realisiert werden. Zu beachten ist, dass Hindernisse wie Kamine, Gauben, Dachfenster oder Satellitenschüsseln auf dem Dach ausgespart werden, welche auch zusätzliche auszusparende Verschattungsflächen verursachen.
Wie viel Strom erzeugt eine PV-Anlage?
Der Stromertrag hängt hauptsächlich von der geographischen Lage und der Ausrichtung der Module ab. In Bayern ergibt sich ein Durchschnittswert von etwa 1.000 kWh/kWp im Jahr. Somit kann eine 15 kWp Anlage etwa 15.000 kWh pro Jahr an Strom erzeugen.
Steckerfertige Solaranlagen
Welche Leistung darf maximal installiert werden?
Um die Vereinfachungen bei der Anmeldung von steckerfertigen Solaranlagen in Anspruch nehmen zu können, dürfen diese nur eine begrenzte Leistung aufweisen. Ausschlaggebend ist insbesondere die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters auf AC-Seite. Diese wird als Scheinleistung in der Einheit Voltampere [VA] oder Watt [W] angegeben und kann dem Datenblatt des Wechselrichters entnommen werden. In Deutschland liegt die Obergrenze für steckerfertige Solaranlagen derzeit bei 800 VA.
Auch wenn die Ausgangsleistung des Wechselrichters begrenzt ist, so kann die installierte Leistung der PV-Module auch darüber liegen! Seit Mai 2024 darf die Leistung der Module bis 2.000 Watt Peak (Wp) betragen.
Die Leistung so zu „überbauen“, kann in der Praxis durchaus sinnvoll sein. Da im Jahresverlauf die Spitzenleistung der Module nur für eine kurze Zeit erreicht wird, erhöht sich durch diese Maßnahme die Jahresstromerzeugung und damit die erzeugte Solarstrommenge. Durch eine eigenverbrauchsoptimierte Ausrichtung der PV-Module (siehe nächste Frage) wird zusätzlich eine “Abregelung” auf die maximale Leistung des Wechselrichters von 800 W auf wenige Stunden im Jahr verringert.
Inwiefern eine Anlage durch die Modulleistung „überbebaut“ werden kann, hängt von den technischen Eigenschaften des verwendeten Wechselrichters ab.
Darf ich auch für meine Mietwohnung eine Kleinstsolaranlage installieren?
Ja, der große Vorteil der PV-Kleinstanlagen ist, dass auch Mieter*innen aktiv an der Energiewende teilnehmen können. Rechtlich sollte dabei beachtet werden, dass beispielsweise die Balkonbrüstung oder die Hausfassade in der Regel nicht Bestandteil des Mietvertrags sind bzw. mit der Installation der Anlage in Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird. Ein Balkonkraftwerk ist deshalb im Regelfall juristisch als eine bauliche Veränderung des Gebäudes zu bewerten. Das Vorhaben sollte stets vorab mit dem oder der Vermieter*in oder der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeklärt und mögliche Einwände zusammen besprochen werden.
Seit Oktober 2024 haben Miter*innen und Wohnungseigentümer*innen einen Rechtsanspruch darauf, ein Steckersolargerät installieren zu dürfen, wenn dessen Anschaffung zu keinen unzumutbaren Auswirkungen für die Wohnungseigentümer*innen führt. Wie bei anderen baulichen Veränderungen ist jedoch ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin erforderlich.
Wie ist die Wirtschaftlichkeit einer steckerfertigen Solaranlage?
Eine PV-Anlage mit 800 Wp installierter Leistung produziert in Deutschland im Mittel etwa 800 kWh elektrischer Energie pro Jahr, wenn sie nach Süden ausgerichtet ist. Je nachdem, welcher Anteil davon direkt verbraucht werden kann, reduzieren sich die Stromkosten für den Netzstrom. Die Wirtschaftlichkeit einer steckerfertigen Solaranlage hängt damit neben den Anschaffungskosten wesentlich vom erzielten Eigenverbrauch des Solarstroms ab. Für einen typischen Haushalt kann jedoch in erster Näherung davon ausgegangen werden, dass durch die Anlage jährliche Einsparungen zwischen 100 € und 150 € erzielt werden können (abhängig vom Strompreis). Die Investition amortisiert sich damit häufig nach etwa fünf bis acht Jahren.
Einfache Wirtschaftlichkeitsberechnungen für konkrete Vorhaben können beispielsweise mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der HTW Berlin vorgenommen werden.
Kommunale Gebäude bieten oft große Potenziale für die Installation von Photovoltaik. Informieren Sie sich auf unserer Wissensplattform Energiewende vor Ort: Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden über die Planung, die Umsetzung und den Betrieb kommunaler PV-Anlagen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für den in Photovoltaikanlagen erzeugten Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die genaue Ausprägung der Förderung und deren Höhe hängen vor allem von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Einen Überblick über die derzeitigen förderrechtlichen Rahmenbedingungen erhalten Sie in diesem Artikel.
Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (BLE) - ANTRAGSTELLUNG PAUSIERT
Hinweis: Zum 21. November 2024 wurde dieses Förderprogramm auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Unter der Voraussetzung einer Energieberatung durch eine eingetragene sachverständige Person konnte die Investition in eine auf den betrieblichen Eigenverbrauch optimierten PV-Anlage mit bis zu 50 % bezuschusst werden. Eine zusätzliche Förderung von Strom aus der Anlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Überblick sowie auf der Webseite der BLE.
Erneuerbare Energien - Standard (KfW)
Die KfW-Bankengruppe unterstützt Investitionen in die Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien mit einem Darlehen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW .
Unser Beratungsangebot
Wir beraten und informieren Sie gerne rund um das Thema Photovoltaik – online, telefonisch oder persönlich vor Ort!
Hier finden Sie unsere C.A.R.M.E.N.-Expertinnen und Experten in diesem Bereich:
JulianMüller
AloisHadeier
Dynamischer Titel für Modals
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