Am 29. Mai trat das Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 in Kraft. Mit der zehnten Änderung wird unter anderem das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften, ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 teilnehmen zu dürfen, sowie die darauf aufbauenden Regelungen dauerhaft gestrichen. Darüber hinaus ergeben sich coronabedingte Anpassungen bei bestimmten Fristen im EEG 2019 und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dies betreffe die Ausschlussfrist der Besonderen Ausgleichregelungen und die Realisierungsfristen für Erneuerbare-Energien-Anlagen im EEG sowie eine Frist für Bestandsanlagen im EnWG.
Weitere Details zu den Änderungen erhalten Sie unter www.bundesregierung.de sowie bei der Clearingstelle EEG|KWKG.