Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern seit 2022. Dazu zählt auch die gasdichte Abdeckung von bestehenden Gärrestlagern. Davon können auch Nawaro-Biogasanlagen profitieren, die keinen oder nur geringe Mengen Wirtschaftsdünger vergären: Die Förderung beträgt bis zu 40 % der Investitionssumme und ist auf 200.000 € je Unternehmen und Vorhaben begrenzt.
Die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern reduziert Methanemissionen und dient so dem Klimaschutz. Sofern keine rechtlichen Vorgaben dazu vorliegen, ist diese Abdeckung unabhängig vom Wirtschaftsdüngereinsatz förderfähig. Die Förderung umfasst dabei auch notwendige sicherheitstechnische Einrichtungen, Behältertechnik und die Einbindung in das gasführende System der Biogasanlage. Die Ertüchtigung alter, gasdicht abzudeckender Behälter, wie z. B. mit bautechnischen Maßnahmen oder das Entleeren, Reinigen und Beschichten, ist ebenfalls förderfähig. Ist aus bautechnischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen die Nachrüstung einer gasdichten Abdeckung bei einem Behälter nicht realisierbar, wird sogar der Abriss inklusive Neubau eines gasdichten Behälters gefördert. Dazu muss sich das Gärrestlager in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Bestandbiogasanlage befinden.
Mit Blick auf die Anforderungen zur Lagerdauer der Gärprodukte und die rechtlich begrenzten Ausbringzeiten ermöglicht die Abdeckung der Gärrestlager auch mehr Flexibilität für die Ausbringung der Gärreste. Zudem erhöht die Abdeckung der Gärrestlager und deren Einbindung in das Gassystem der Biogasanlage die Verweildauer der Biogassubstrate im gasdichten Raum. Dies führt zur Ausnutzung des Restgaspotenzials und verbessert die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage.
Mit Blick auf die Novellierung der TA-Luft 2021 ist ab Dezember 2026 für Gülle- und Gärrestlager bestehender Biogasanlagen eine Minderung für Ammoniak- und Geruchsemissionen um 85 Prozent gegenüber der Lagerung in offenen Behältern vorgeschrieben. Die Minderung dieser Emissionen lässt sich nicht durch eine natürliche Schwimmdecke realisieren, sondern erfordert zusätzliche Investitionen in eine künstliche Abdeckung, wie z. B. ein Zeltdach, eine Schwimmfolie oder Schwimmkörper. Um den Anforderungen der TA-Luft zu entsprechen, ist die gasdichte Abdeckung der Gärrestlager eine interessante Option, insbesondere mit Blick auf die genannten Vorteile hinsichtlich des Anlagenbetriebes und die aktuelle BMEL-Investitionsförderung.
Hintergrund:
Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist die verstärkte Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen eine der wichtigsten Ansätze für den Sektor Landwirtschaft, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) fördert das BMEL zur Umsetzung dieses Ziels verschiedene Maßnahmen:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur energetischen und emissionsmindernden Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
- Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhöhung des Anteils von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
- Förderung von Investitionen (https://wirtschaftsduenger.fnr.de/) in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern.
Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ bereitgestellt.
Mit der Förderrichtlinie „Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ unterstützt das BMEL Biogasanlagenbetreiber bei Investitionen in den Klimaschutz. Sie zielt in erster Linie auf die Erhöhung des Anteils an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen ab, fokussiert aber auch generell die Reduzierung klimarelevanter Emissionen.
Informationen zur Richtlinie und zur Beantragung der Förderungen stehen unter https://wirtschaftsduenger.fnr.de/ bereit.
Quelle: PM 2023-08, FNR-Pressemitteilung, 06.03.2023