Seit 2017 müssen die meisten Biomasse-EEG-Anlagen ihren Vergütungsanspruch im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erwerben. Dieses wurde durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Beginn einmal, seit 2019 zweimal jährlich durchgeführt. Dabei wurde in jeder der mittlerweile 10 durchgeführten Ausschreibungsrunden das zur Verfügung stehende Volumen bei weitem nicht ausgeschöpft. Schon immer war im EEG die Aufforderung an die BNetzA formuliert, diesem unerwünschten Phänomen durch eine maßvolle Erhöhung der Gebotshöchstwerte zu begegnen. Dem kam sie trotz regelmäßigen Appellen und Kritik aus der Branche nie nach.
Rechtzeitig zur nächsten Ausschreibungsrunde, bei dem die Gebotsabgabefrist am 03.04.2023 endet, hat die BNetzA nun in einem Verwaltungsverfahren die Höchstwerte um den maximal zulässigen Wert von 10 % erhöht. Damit ergibt sich für Neuanlagen ein maximaler Gebotswert von 17,67 ct/kWh, für Bestandsanlagen von 19,83 ct/kWh. Diese Werte gelten nach aktueller Festsetzung für die Ausschreibungstermine im Jahr 2023. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme noch rechtzeitig kommt und ausreicht, um die nach Ansicht von Branchenexperten drohende Stilllegungswelle abzuwenden. Zu berücksichtigen ist nämlich unter anderem, dass die Höchstwerte in der Praxis nicht erreichbar sind, weil entweder durch Überzeichnung oder durch die sogenannte endogene Mengensteuerung die höchsten Gebote keine Zuschläge erhalten können.
Informationen zur aktuellen Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.