Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind Luft/Luft-Wärmepumpen grundsätzlich förderfähig, aktuell lässt sich jedoch kein staatlicher Zuschuss beantragen. Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) weist darauf hin, dass ein rechtssicheres Beantragen der Förderung aufgrund unklarer Spezifikationen und Anforderungen an die Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen derzeit nicht möglich ist.
Konkret handelt es sich um Anforderungen an den hydraulischen Abgleich der Wärmepumpen, an den Nachweis der Jahresarbeitszahl sowie an die netzdienliche Schnittstelle. Die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle führt nun dazu, dass das BAFA mit den Geräteherstellern übereingekommen ist, die Beantragung der Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen.
Aktuell wird an einer Klärung gearbeitet. Sobald eine Klarstellung der Anforderungen in den technischen FAQ für Luft/Luft-Wärmepumpen erreicht ist, soll die Förderung wieder beantragt werden können.
Zur vollständigen Pressemitteilung des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. geht es hier.