Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat kürzlich Änderungen der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Ab dem 1. Februar 2022 ist keine Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse mehr möglich. Der Zuschuss kann somit nur noch bis zum 31.01.2022 beantragt werden.
Die Änderung des BEG wird von der Bundesregierung damit begründet, dass Fördergelder zukünftig vermehrt dahinfließen sollen, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Das Effizienzhaus/-gebäude 40 im Neubau ist von der Förderanpassung nicht betroffen und wird weiterhin unverändert fortgesetzt. Wer einen Zuschuss erhalten möchte, muss demnach den KfW40-Standard anstreben. Neben Zustimmung gab es auch Kritik zu den Änderungen des BEG, unter anderem vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. Von dessen Seite wird angemerkt, dass ohne die KfW-55 Förderung das Wohnen mit erhöhtem Klimastandard für manche Menschen in Deutschland unbezahlbar wird.
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