Am 5. Oktober 2021 ist die FFVAV in Kraft getreten. Durch diese Verordnung kommen neue rechtliche Vorgaben für die Verbrauchserfassung und die Abrechnung von Fernwärme und Fernkälte. Dadurch ergeben sich für die Branche eine Reihe neuer Vorschriften zur Messtechnik und zum Abrechnungsmanagement, welche ab sofort zu berücksichtigen sind. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. AGFW hat dazu eine Umsetzungshilfe herausgebracht, welche auf der Homepage kostenpflichtig (für Mitgliedsunternehmen kostenfrei) herunter geladen werden kann und welche die Vorgaben Schritt für Schritt erläutert und praxisnahe Empfehlungen im Umgang damit gibt.