Wenn Privatpersonen eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, werden sie laut dem Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) grundsätzlich zu Unternehmern mit entsprechenden steuerlichen Pflichten. In der Datei des Bayerischen Landesamtes „Hilfe zu Photovoltaikanlagen“ werden einkommens- sowie umsatzsteuerliche Fragen des Betriebs einer PV-Anlage thematisiert und Beispiele aufgezeigt. Das Dokument wurde nun für die Zeit ab Januar 2021 aktualisiert.
Ab diesem Jahr gibt es für Photovoltaik-Betreibende unter anderem eine Vereinfachung bei der Umsatzsteuer. Anlagenbetreibende, die sich für die Regelbesteuerung entschieden haben, mussten bislang monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und gleichzeitig die berechnete Steuervorauszahlung an das Finanzamt entrichten. Für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2021 entfällt in den meisten Fällen die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe. Stattdessen sind die Voranmeldungen nur noch vierteljährlich abzugeben.
Die vollständige Datei „Hilfe zu Photovoltaikanlagen“ gibt es hier.