StMWi veröffentlicht Leitfäden für Kommunale Wärmeplanung

Zur Unterstützung bayerischer Kommunen hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) zwei Leitfäden sowie Musterleistungsverzeichnisse für das verkürzte und die vereinfachte Verfahren der Kommunalen Wärmeplanung herausgegeben. Das Wärmeplanungsgesetz erlaubt den Bundesländern reduzierte Verfahren für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Gebiete mit geringer Eignung für eine wärmenetz- oder wasserstoffnetzgeleitete Wärmeversorgung zu entwickeln. Die nun veröffentlichten Leitfäden geben nun Auskunft über bayerische Ausgestaltung dieser reduzierten Verfahren und bieten Kommunen Hilfestellung im Ausschreibungs- und Planungsprozess.

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Vereinfachung des Planungsprozesses (z. B. reduzierte Ergebnisdarstellung und Methodik, Verzicht auf vereinzelte Datenerhebungen, Standardisierung von Prozessen) vor. Diese Vereinfachungsvorschläge können freiwillig in Anspruch genommen werden. Der Leitfaden bietet hierfür eine Schritt-für-Schritt-Orientierung, welche über eine Übersicht über die Vereinfachungsmöglichkeiten hinaus auch allgemeine Empfehlungen und Erfolgsfaktoren für eine effiziente Planung vorstellt.

Verkürztes Verfahren

Das verkürzte Verfahren kann unabhängig von der Kommunengröße zur Anwendung kommen. Hierbei können in Gebieten, in denen kein Wärmenetz oder Gasnetz besteht und eine zentrale Wärmeversorgung ungeeignet ist, einzelne Planungsprozesse ausgelassen werden. Ein durch das Wirtschaftsministeriums bereitgestelltes Kurzgutachten und der Leitfaden geben Orientierung, ob sich ein Gemeindegebiet für ein verkürztes Verfahren eignet. Hierzu gehört auch eine Checkliste, die sich an den einzelnen Prüfschritten der Eignungsprüfung entlang arbeitet, und Praxis-Tipps, etwa für den Umgang mit Unsicherheiten in Bezug auf Wasserstoff.

Beide reduzierten Verfahren können auch im Rahmen von Konvoi-Planungen zur Anwendung kommen. Zur weiteren Information von Kommunen findet eine regelmäßige Sprechstunde der Landesagentur für Energie und Klimaschutz statt. Für die Suche nach möglichen externen Dienstleistern für die Kommunale Wärmeplanung in Bayern empfehlen wir unsere Liste im C.A.R.M.E.N. – Branchenadressverzeichnis: Produkt “Kommunale Wärmeplanung”