Die Nutzung von Flusswärme für die Versorgung von Quartieren und Gebäuden gewinnt für Wärmenetzbetreiber, Kommunen und Planer zunehmend an Bedeutung. Laut einer Studie des FfE (2024) gibt es an Bayerns Flüssen ein sehr großes theoretisches Potenzial, welches den Wärmebedarf an einigen Ort rein bilanziell sogar ganzjährig decken könnte. Das technisch, genehmigungsrechtlich und wirtschaftlich machbare Potenzial dürfte zwar deutlich geringer ausfallen, doch an vielen Orten könnten die bayerischen Flüsse in Zukunft eine günstige, lokale und umweltfreundliche Wärmequelle bieten. Das Landesamt für Umwelt hat nun in einem Infoblatt Hinweise für den Einsatz von Flusswärmepumpen veröffentlicht, welches erste Anhaltspunkte für die Umsetzung von Projekten zur Wärmegewinnung aus Flüssen in Bayern gibt. Es umfasst Informationen zur Planung, Genehmigung und den Betrieb von Wärmetauscheranlagen an Fließgewässern.
Danach könne ‘”unter Berücksichtigung ökologischer Rahmenbedingungen und anderer Gewässerbenutzungen […] eine nachhaltige Wärmeentnahme aus Fließgewässern ein Bestandteil der zukünftigen Wärmeversorgung” sein. Die Gewässerbenutzung müsse nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung nach WHG entsprechen und dürfe zu keiner Beeinträchtigung der Bewirtschaftungsziele führen. Für die Antragstellung einer in jedem Fall erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis sollte sich der Vorhabensträger zunächst direkt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde über die benötigten Antragsunterlagen informieren, die sich nach den grundsätzlichen Vorgaben in wasserrechtlichen Verfahren richten. Für Antragsteller stellt das Landesamt für Umwelt eine Checkliste zur Verfügung. Die Nutzung eines Gewässergrundstückes erfordert zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer.
Das Infoblatt gibt zudem folgende Hinweise zum Einsatz von Flusswärmepumpen und Wärmetauschern.
- Zum derzeitigen Stand sind Wärmeentnahmen nicht UVP-pflichtig
- Die Temperaturabsenkung am Ort der Einleitung darf nach vollständiger Durchmischung 3 °C nicht unterschreiten
- Bei Überschreitung von Temperaturschwellen sind ggf. weitere gewässerökologische Prüfungen gefordert
- Es darf nur bis zu einer ökologisch verträglichen Mindestwasserführung Wasser entnommen werden
- Künstliche veränderte Gewässerabschnitte (z.B. im Bereich von Kraftwerken) sind als Standort vorzuziehen
- Technische Anforderungen an den Fischschutz sind zu berücksichtigen
- Als Wärmeträgermedium sind nicht wassergefährdende Stoffe empfohlen (siehe auch Positivliste der LAWA)
- Als Frostschutzzusatz werden Stoffe wie Ethylen- oder Propylenglykol empfohlen
- Aufgrund invasiver Muschelarten (z.B. Zebramuschel, Quaggamuschel) sollte ein Reinigungskonzept erarbeitet werden
Das Landesamt für Umwelt weist indes darauf hin, dass eine ganzjährige Nutzung von Fließgewässern in der Regel nicht gewährleistet werden kann. Deshalb sollte die Flusswärme stets in Kombination mit anderen Wärmeerzeugern Einsatz finden.
Das Infoblatt finden Sie auf den Seiten des Landesamt für Umwelt: https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:3778,AARTxNR:lfu_was_00364,AARTxNODENR:371148,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMUG,AKATxNAME:StMUG,ALLE:x)=X
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