Neuregelung in Bayern ermöglicht Kleinwindanlagen bis 15 m Höhe ohne Genehmigung

Die Windenergie leistet einen zentralen Beitrag zur nachhaltigen Stromversorgung in Deutschland. Kleinwindanlagen sind insbesondere für Gewerbebetriebe, wie z. B. der Landwirtschaft interessant, um die eigene Stromversorgung zu sichern und die Autarkie zu steigern. Vor der Anschaffung einer Kleinwindenergieanlage gibt es einige Faktoren hinsichtlich Bautechnik und Standortwahl zu beachten. Erleichterungen für den Bauprozess bringt die seit Januar bestehende Vereinfachung der Bauordnung für Anlagen bis 15 Meter Höhe.    

Im Rahmen des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes Bayern reduziert die Neuerung in der Bayerischen Bauordnung die Bürokratie für den Bau von Kleinwindanlagen (s. Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung unter der Rubrik „Verfahrensfreie Bauvorhaben“). Bis zu einer Höhe von 15 Metern entfallen hiermit die bisher notwendigen aufwendigen Genehmigungsverfahren für Kleinwindenergieanlagen. Da bürokratische Erleichterungen in den meisten Bundesländern nur bis 10 Metern Anlagenhöhe bestehen, sticht Bayern mit dieser Reform im Deutschlandvergleich hervor. Zusätzlich gilt die Neureglung für alle Gebietstypen, wie etwa Wohn-, Gewerbe und Industriegebiete. Die dezentrale Nutzung der Windenergie wird so für eine breite Gruppe möglich.

Der Betrieb einer Kleinwindanlage sollte mit Blick auf seine Wirtschaftlichkeit vorab sorgfältig geprüft werden. Handelt es sich um einen windschwachen Standort kann es erforderlich sein, eine höhere und damit genehmigungspflichtige Anlage zu errichten. Weitere Informationen zum Thema Kleinwindenergie erhalten Sie in unserer C.A.R.M.E.N.-Broschüre „Kleinwindenergieanlagen“ sowie in unserem wiederkehrenden WebSeminar „Einführung in die Kleinwindenergie“.