Rückerstattung von Stromumlagen für Wärmepumpen im Jahr 2024

Betreiber von Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt können sich für das Jahr 2024 eine Rückerstattung der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage beantragen. Die Rückerstattung beträgt 1,108 ct/kWh. Dies führt beispielsweise bei einem typischen Verbrauch von 6.000 kWh, zu einer Entlastung von ca. 66 Euro im Jahr 2024.

Wichtige Informationen:

  • Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2025.
  • Die Rückerstattung muss über den Stromversorger beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Eine zweite Chance zur Antragstellung gibt es bis zum 31. März 2025, aber mit einer geringeren Rückerstattung (80%).

Die Maßnahme basiert auf dem Energiefinanzierungsgesetz (§ 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)) und zielt darauf ab, den Einsatz von Wärmepumpen und damit den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern.

Ausblick: Was erwartet uns im Jahr 2025?

Für das Jahr 2025 wird die Entlastung durch die Rückerstattung voraussichtlich noch höher ausfallen. Die Offshore-Netzumlage steigt leicht auf 0,816 ct/kWh, und auch die KWK-Umlage wird minimal angepasst. Zusammen ergibt dies eine mögliche Rückerstattung von 1,301 ct/kWh, was eine Erhöhung von 17,4 % im Vergleich zu 2024 bedeutet.

Die Antragstellung für das Jahr 2025 wird dann wieder zu Beginn des Folgejahres möglich sein.

Aber: Die Umlagenbefreiung ist derzeit noch nicht rechtskräftig, da die beihilferechtliche Genehmigung der EU noch aussteht. Es ist also noch nicht abschließend geklärt, ob die Rückerstattung auch rückwirkend für das Jahr 2024 möglich sein wird. Um sich eine mögliche Rückerstattung für 2024 trotz dieses Vorbehalts zu sichern, empfiehlt es sich, die Anmeldung beim Netzbetreiber vorsorglich und unter Einhaltung der Fristen im EnFG vorzunehmen.

Eine detaillierte Anleitung und weitere Informationen finden sie unter folgendem Link:

https://www.geb-info.de/heizungstechnik/nicht-vergessen-rueckerstattung-fuer-waermepumpen-strom-beantragen