Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Dezember die Höchstwerte für die Ausschreibungsverfahren von EEG-Anlagen im kommenden Jahr bekanntgegeben. Die Absenkungen der Höchstwerte im Bereich Solar und der Innovationsausschreibung begründet die Bundesnetzagentur neben den Ergebnissen der vergangenen Ausschreibungsrunden insbesondere mit geringeren erwarteten Stromgestehungskosten und mit dem höheren Ausschreibungsvolumen für 2025. Der Höchstwert für Windenergieanlagen an Land bleibt dagegen im kommenden Jahr unverändert.
Technologie | Voraussichtliche Termine 2025 | Höchstwert 2025 | Höchstwert 2024 |
Solaranlagen des 1. Segments (Solar Freifläche) | 1. März, 1. Juli und 1. Dezember | 6,80 ct/kWh | 7,37 ct/kWh |
Solaranlagen des 2. Segments (Solar Aufdach) | 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober | 10,40 ct/kWh | 10,50 ct/kWh |
Windenergieanlagen an Land (Wind Onshore) | 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November | 7,35 ct/kWh | 7,35 ct/kWh |
Anlagenkombinationen (Innovation) | 1. Mai und 1. September | 9,00 ct/kWh | 9,18 ct/kWh |
Bei den Rahmenbedingungen für die Ausschreibungen werden sich 2025 insbesondere für den Bereich Solar einige Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben. So sieht beispielweise das EEG vor, für die Ausschreibungsrunden im Bereich Aufdach den Schwellenwert von 1 MWp ab Mai 2025 auf 750 kWp abzusenken. Freiflächenanlagen bis 1 MWp und Bürgerenergieanlagen bis 6 MWp sind dagegen auch im kommenden Jahr unverändert von der Teilnahme an der Ausschreibung ausgenommen.
Zur vollständigen Meldung der Bundesnetzagentur gelangen Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/1041062
Stand: 19.12.2024