Neue Förderrichtlinie im Programm „Industrielle Bioökonomie“ des BMWK

Gefördert wird die „Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster“. Im Fokus stehen dabei Produkte und Verfahren die auf der Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder der Verwertung von CO2 basieren.

Antragsberechtigt sind:

  • KMU inklusive Start-ups,
  • weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere im Verbund mit KMU,
  • Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen.

Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind in den Bausteinen A und D sowie in den Bausteinen B und C für die Planung und den Bau von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen nur als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung als Antragsberechtigte zugelassen. Für Planung und den Bau von Mehrzweck-Demonstrationsanlagen sind alle oben genannten Personen antragsberechtigt. 

Verwendungszweck

Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, die durch die Weiterentwicklung, Skalierung und praxisnahe Erprobung von biobasierten Produkten und Verfahren beziehungsweise durch den Aufbau von Innovationsclustern einen relevanten Beitrag zu einer nachhaltigen Bioökonomie leisten. Die anvisierten Produkte und Verfahren sollen auf der Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder der Verwertung von CO2 basieren und ein hohes Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung und die industrielle Anwendung besitzen.

Die Förderrichtlinie verfolgt folgende Ziele: 

  • Industrie-/wirtschaftspolitische Ziele:
    • Demonstration zur industriellen Umsetzbarkeit, Serientauglichkeit und zum Kostenreduktionspotenzial bioökonomischer Produkte und Verfahren
    • Generierung zusätzlicher Wertschöpfung
    • Ermöglichung branchenübergreifender Anwendungen
    • Integration skalierter biobasierter Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze
  • Klima- und Nachhaltigkeitsziele:
    • Verminderung von Treibhausgasemissionen
    • Steigerung der Ressourceneffizienz 

Um dies zu erreichen, werden folgende Bausteine gefördert: 

  • Baustein A – Entwicklung von Produkten und Verfahren 
  • Baustein B – Anlagenplanung 
  • Baustein C – Anlagenbau
  • Baustein D – Innovationscluster der industriellen Bioökonomie 

Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem BMWK und dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. Bei Verbundprojekten sind Projektskizzen durch den Verbundkoordinator vorzulegen.

Für die Bausteine A, B und D ist der erste Einreichungsstichtag für Skizzen der 15. Januar 2025. Danach sind Skizzeneinreichungen jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres möglich.

Für den Baustein C können jährlich zum 15. Oktober (erstmalig 2025) Skizzen eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden auf Ausgaben- oder Kostenbasis als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Unternehmensgröße (kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen) und unterscheidet sich je nach Baustein. Die geltenden Fördersätze finden Sie unter Punkt 5 der Förderbekanntmachung.

Befristung

Die Förderrichtlinie ist voraussichtlich bis zum 30. Juni 2027 befristet.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier.