Änderung der Verteilung von Mehrkosten in Netzen führt in vielen Regionen zu sinkenden Netzentgelten

Ab 2025 greift ein neuer Mechanismus zur Verteilung der Kosten für den Netzausbau, die durch den Zubau der Erneuerbaren Energien verursacht werden. Dies äußert sich in veränderten Kostenstrukturen bei der Umlage der Netzkosten – und dürfte zahlreichen Endverbrauchern eine Kostenreduktion bescheren.

Hintergrund des neuen Verteilmechanismus ist der Umstand, dass in manchen Regionen viele Erneuerbare-Energien-Anlagen betrieben werden und infolgedessen in Netzausbau investiert wird. Der dort erzeugte Strom wird jedoch auch in Regionen genutzt, in denen zum Beispiel weniger Photovoltaik- und Windkraftanlagen vorhanden sind. Deshalb sollen jetzt erstmals Regionen mit einer hohen erneuerbaren Stromerzeugung bei den Netzentgelten entlastet werden.

Am Beispiel von Bayernwerk Netz führt dies zu einer Senkung des Netzentgeltes um 1,24 ct/kWh, was einer Reduktion von 11 % im Vergleich zu 2024 entspricht. Für einen beispielhaften Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh/a würden die Netzentgelte hier um rund 43 €/a sinken. In anderen Regionen fällt die Kostenreduktion mit teils über 100 €/a noch deutlich höher aus. Damit die Endverbraucher davon profitieren können, ist es erforderlich, dass die Stromlieferanten den Kostennachlass in gleicher Höhe an diese weitergeben.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Netzentgelte der betroffenen Netzbetreiber für 2025 finden Sie hier.

Zugleich führt der neue Mechanismus dazu, dass Netzbetreiber mit hohen Investitionen in die Infrastruktur für Erneuerbare Energien einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Die Kosten hierfür werden bundesweit einheitlich auf den Stromverbrauch in Form des „Aufschlag für besondere Netznutzung“ erhoben. Der Aufschlag liegt im Jahr 2025 bei 1,558 ct/kWh und führt die bis dahin geltende „§ 19 StromNEV-Umlage“ fort (Quelle: Netztansparenz.de). Im Vergleich zu 2024 steigt dieser Kostenblock für einen typischen Haushalt damit um 0,915 ct/kWh. Bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh/a entspricht dies jährlichen Mehrkosten von rund 32 €.

Tiefergehende Informationen über die Funktionsweise finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.