Biogas ist mehr! – landwirtschaftliche Güllekleinanlagen im Fokus

Am 10. Juli 2024 fand im Rahmen der Informationskampagne “Biogas ist mehr!” ein C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch zum Thema „Biogas ist skalierbar! – landwirtschaftliche Güllekleinanlagen“ im oberpfälzischen Almesbach statt.

Zu Beginn verglich Dr. Thomas Venus von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft den Status quo und die Potentiale von Gülleanlagen. „Möglichkeiten und Gründe [für die Güllevergärung] gibt es viele!“, betonte Dr. Venus. Derzeit werde ¼ des bayerischen Wirtschaftsdüngers in Biogasanlagen verwertet. Bei Rinderbetrieben hielten nur 16 % der Betriebe über 100 Großvieheinheiten. Allerdings befänden sich 46 % der gesamten Großvieheinheiten in Bayern in diesen Betrieben. Würde die hier anfallende Gülle komplett verwertet werden, könne die gesamte Güllenutzung auf etwa 50 % ansteigen. Das technische Biogaspotential wurde durch die LfL für jeden bayerischen Landkreis zusammengefasst und könne unter https://www.lfl.bayern.de/ilt/umwelttechnik/technikfolgen/ nachgelesen werden.

Da es wie bei allen Biogasanlagen auch bei Güllekleinanlagen rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten gibt, hielt anschließend Dr. Helmut Loibl, Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB, einen Vortrag zu diesem Thema. „Die Bürokratie und der rechtliche Rahmen sind bei Güllekleinanlagen aber relativ einfach machbar.“, führte Dr. Loibl in das Thema ein. Im aktuellen EEG gäbe es einige neue Regelungen, jedoch können bestehende Anlagen nicht auf die neuen Regeln umschwenken. Außerdem können Güllekleinanlagen zwar nicht zeitgleich an einem bereits bestehenden Biogasanlagenstandort betrieben werden, jedoch wäre ein zeitlich nachgelagerter Betrieb als Güllekleinanlage denkbar. Wichtig sei, dass alle Änderungen stets auch genehmigt sind.

Für einen Substratwechsel würden unter anderem Mist und Maisstroh in Frage kommen. Jasmin Kaun, stellvertretende Abteilungsleiterin Biogas & Mobilität bei C.A.R.M.E.N. e.V., stellte diese Substrate in ihrem Vortrag vor. Der Leitfaden „Zukunftskonzept Koppelprodukte: Biogasproduktion aus Stroh, Mist und Co. – Faserhaltige Substrate richtig einsetzen“ biete eine Hilfestellung für die Umstellung der Substrate. Dort werde unter anderem auf wirtschaftliche Transportentfernungen, die Akzeptanz von Koppelprodukten in Biogasanlagen, verschiedene Mythen zum Thema Humusabbau und Bodenqualität und (prozess-) technische Anpassungen eingegangen.

Mathias Hartel, Referatsleiter für Abfall, Düngung und Hygiene des Fachverbands Biogas, sensibilisierte nach der Mittagspause die Teilnehmenden zum Thema hygienerechtliche Anforderungen beim Umgang mit Güllen und anderen tierischen Nebenprodukten. Dabei stellte er heraus, dass bei einem Hygienekonzept immer die Einsatzstoffe und die Ausbringung mitzudenken sei und betonte „Die Intension der Hygienisierung ist die Nutzung der Folgeprodukte“. Außerdem müsse auf Überschneidungen zwischen Futtermittelherstellung und der Biogasanlage geachtet werden.

Magnus Neugirg von der Green Energy Max Zintl GmbH zeigte in seinem Vortrag das Vorgehen eines Biogasanlagenplaners bei Planung und Bau einer Güllekleinanlage. Die Anfragen dazu wachsen stetig und auch bei potenziell kurzer Bauphase könne die Planung und Genehmigung eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Anlage in Almesbach sei damals durch die Green Energy Max Zintl GmbH geplant, gebaut und in Betrieb genommen worden. Den Bauprozess konnten die Teilnehmenden anhand eines Zeitraffervideos bestaunen.

Nach einer kurzen Vorstellung des Staatsgut Almesbach sowie den Aufgabenbereichen der verschiedenen Staatsgüter führte Georg Hammerl, Leiter des Staatsguts Almesbach, die Teilnehmenden über seinen Betrieb. Die 75 kW Anlage wurde 2015 in Betrieb genommen und wird mit 90 % Gülle, Festmist und Futterresten gefüttert. Die restlichen 10 % stammen aus Grünroggenanbau und dem Abraum von Silage. Bei Interesse konnten abschließend noch die Stallungen besichtigt werden.

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