Ausschreibungsergebnisse Biomasse veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der dreizehnten EEG-Ausschreibungsrunde (April 2024) für Biomasseanlagen veröffentlicht. Dabei haben sich im Wesentlichen die Befürchtungen der Branche bewahrheitet.

Zum dritten Mal in Folge waren die ausgeschriebenen Volumina deutlich überzeichnet. So wurden 788 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 742 MW eingereicht – aufgrund der auf 240 MW gedeckelten Ausschreibungsmengen erhielten jedoch nur 263 Anlagen (33 %) einen Zuschlag. Zum Vergleich: In den Jahren 2017 bis 2022 wurden in zehn Ausschreibungsverfahren insgesamt nur 592 Gebote abgegeben. Die Gebote kamen fast ausschließlich von Bestandsanlagen – nur bei sechs Anlagen handelt es sich um neue Anlagen. Da in den kommenden Jahren immer mehr Anlagen am Ende der Förderperiode 1 ankommen, reichen diese Mengen nicht aus.

Der Wettbewerb zwischen den Bestandsanlagen nimmt immer mehr zu und führt zu sinkenden Gebotswerten. So lag der höchste bezuschlagte Gebotswert mit 18,48 ct/kWh um 1 ct unter dem entsprechenden Wert vor einem Jahr (19,49 ct/kWh) und auch deutlich unter dem zulässigen Gebotshöchstwert (19,83 ct/kWh). Die sogenannte „Südquote“, die Anlagen in Süddeutschland privilegiert, führte im Norden zu noch geringeren Zuschlagswerten. Diese wird allerdings ab sofort bis Ende 2028 ausgesetzt.

Dass die politisch fest- und von der Bundesnetzagentur umgesetzten Rahmenbedingungen an den Realitäten des Energiesystems vorbeigehen, zeigt sich auch an den Ergebnissen der gleichzeitig durchgeführten Ausschreibung für hochflexible Biomethan-BHKW. Bei einem sogar etwas größerem Ausschreibungsvolumen von 251 MW und trotz höherer Gebotshöchstwerte (21,03 ct/kWh) wurde wie schon in den beiden vorhergehenden Runden kein einziges Gebot abgegeben. Nach jahrelangen Bemühungen der Branche wurde jetzt im Solarpaket festgelegt, dass ab dem kommenden Jahr ein Teil (29 %) der nicht bezuschlagten Menge auf den Biomassebereich übertragen werden soll.

Schließlich erscheint unverständlich, wieso die Verfahrensdauer zwischen Gebotstermin und Bekanntgabe der Ergebnisse durch die Bundesnetzagentur immer länger geworden ist. Während in den ersten Jahren weniger als ein Monat verstrichen ist, mussten die Beteiligten nun knapp drei Monate auf den Bekanntgabetermin warten.

Eine grafische Darstellung der Ergebnisse aller bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden finden Sie hier.

Weitere Hintergrunddaten zur aktuellen Biomasse-Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.