Heizungstausch – Schritt für Schritt zur Förderung

Zum Jahreswechsel wurde die “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG – EM) novelliert. Unter anderem wurden die Fördersätze für die Heizungsmodernisierung angepasst, ein Geschwindigkeitsbonus sowie ein einkommensabhängiger Bonus und ein neuer Ergänzungskredit eingeführt. Einen umfassenden Überblick zu den Neuerungen finden Sie in unserem C.A.R.M.E.N. – Beitrag “Neue Förderkonditionen für den Heizungstausch im BEG 2024“.

Auch bei der Antragstellung für eine KfW-Förderung zum Einbau einer neuen Heizung haben sich Änderungen ergeben. Fortan wird der Förderantrag zentral und rein digital über das Kundenportal “Meine KfW abgewickelt. Für selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses ist dies bereits seit 27. Februar 2024 möglich. Im Laufe des Jahres wird das Portal auch für alle weiteren Antragsgruppen geöffnet werden. Wie der Antragsprozess abläuft und was es zu beachten gilt, das klären wir im Folgenden Schritt für Schritt.

Sie beauftragen ein Fachunternehmen Ihrer Wahl mit der Heizungsmodernisierung und schließen einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung ab.

Sie erhalten eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer BzA-Nummer vom Fachunternehmen, die Sie später zur Antragstellung benötigen. Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (Energieberater) ist nicht zwingend notwendig.

Für die Antragstellung registrieren Sie sich im Kundenportal “Meine KfW”, wählen das Programm “Zuschuss Heizungsförderung” (458) aus und tätigen Ihre Angaben. Hier kommt nun auch die BzA-Nummer zum Einsatz. Den Lieferungs- und Leistungsvertrag laden Sie als PDF hoch. Die Förderzusage erfolgt anschließend über das Kundenportal “Meine KfW”. Der Zuschussbetrag wird ab sofort für Ihr Vorhaben reserviert.

Sobald Sie eine Zusage erhalten haben, kann die Maßnahmenumsetzung beginnen. Bis zum 31. August 2024 dürfen Sie bereits vor Erhalt der Förderzusage loslegen. Alle geförderten Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten ab Förderzusage umgesetzt werden.

Sobald alle Maßnahmen umgesetzt sind, erhalten Sie vom Fachunternehmen eine “Bestätigung nach Durchführung” mit einer BnD-Nummer, die Sie im nächsten Schritt benötigen.

Im letzten Schritt müssen Sie der KfW einen Nachweis liefern, dass die Heizungsmodernisierung abgeschlossen ist. Dazu müssen Sie im Kundenportal “Meine KfW” zunächst Ihre Identität nachweisen. Dies erfolgt mithilfe des Postident-Verfahrens der Deutschen Post, des SCHUFA-Identitäts­Checks oder Video-Identifizierung.

Reichen Sie nun innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung durch Ihr Fachunternehmen alle Rechnungen und Belege zu Ihrem Vorhaben (sowie weitere Dokumente für Klima- oder Einkommensabhängigen Bonus) ein, indem Sie sie an entsprechender Stelle hochladen. Hierzu benötigen Sie nun auch die BnD-Nummer, die Sie von Ihrem Fachunternehmen erhalten haben. Anschließend geben Sie noch Ihre Bankverbindung an.

Sobald die Prüfung der Nach­weise abge­schlossen ist, werden Sie per E-Mail und über das Kundenportal „Meine KfW“ informiert und erhalten eine Auszahlungs­bestätigung mit dem Termin der Auszahlung. Bei Fehlern oder Unvoll­ständigkeit der Nachweise informiert Sie die KfW per E-Mail.

Übergangsregelung

In einem Übergangszeitraum von 1. Januar 2024 bis 31. August 2024 ist es möglich, die Heizungsmodernisierung vor der Förderantragstellung durchzuführen. Sie brauchen für Maßnahmenumsetzungen bis 31. August 2024 keinen Liefer- und Leistungsvertrag und können Ihren Förderantrag bis spätestens 30. November 2024 nachträglich stellen. Danach gilt wieder die klassische Reihenfolge, dass mit der Umsetzung erst nach einer Förderzusage begonnen werden darf. Die Übergangsregelung gilt für alle Antragsgruppen.

Lieferungs- und Leistungsvertrag

Ab September 2024 muss für die Förderantragstellung verpflichtend ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine auf­schiebende oder auf­lösende Bedingung der Förder­zusage vereinbart wurde. Ziel ist, dass die Förderung tatsächlich für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung steht und keine Fördermittel durch „Vorratsanträge“ für Vorhaben blockiert werden, die u.U. nicht zügig oder gar nicht umgesetzt werden. Aus dem Vertrag muss sich das voraus­sichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

Aufschiebende Bedingung (Muster):

“Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.” (Quelle: BMWK)

Auflösende Bedingung (Muster):

“Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“ (Quelle: BMWK)

Vermietende, Wohnungswirtschaft, Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude

Bislang ist die Antragstellung nur für selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden möglich. Die Antragstellung für alle weiteren Gruppen startet gestaffelt im Laufe des Jahres. Nichtsdestotrotz ist der Maßnahmenbeginn auch für diese Antragsgruppen aufgrund der Übergangsregelung bis August 2024 bereits heute möglich.

Weitere Informationen zur Antragstellung sowie ein FAQ finden Sie hier und im Infoblatt zur Antragstellung. Ein ausführliches FAQ findet sich zudem hier.

In unserem C.A.R.M.E.N. – Beitrag “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen” finden Sie einen umfassenden Überblick über alle Fördermöglichkeiten.

In unserem C.A.R.M.E.N. – Beitrag “Nachbarschaftliche Wärmenetze im BEG” gehen wir gezielt auf die Fördermöglichkeiten für Gebäudenetze ein.