Erweiterung der Fördermaßnahmen im „Moorbauernprogramm“ 2024

Als Teil des umfassenden “Masterplans Moore” wurden die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Freistaats Bayern bereits 2018 vorgestellt. Neben dem Moorwaldprogramm für den Forstschutz und einem Moorwildnisprogramm zur Wiederherstellung naturnaher Moore fällt auch das Moorbauernprogramm zur Förderung der Landwirtschaft darunter.

Dieses verfolgt das Ziel die nachhaltige Bewirtschaftung von Moorland zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, und ist in Bayern seit 2023 aktiv. Für die Umwandlung von Ackerland auf Moorboden in dauerhaftes Grünland wurde den Landwirten bisher 3.300 € pro Hektar über einen Zeitraum von fünf Jahren angeboten. Unter der Prämisse, dass auf den jeweiligen Flächen auch nach Ablauf des Förderzeitraums kein Umbruch stattfinden darf, wurde diese Förderung nur in begrenztem Ausmaß (auf nicht ganz 48 Hektar) in Anspruch genommen. Die langfristige Vision Bayerns strebt bis 2040 allerdings die Wiedervernässung von fast 42% der etwa 134.000 Hektar landwirtschaftlich genutzten Moorböden an, die gemäß den GLÖZ-2-Vorgaben (Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand) den „Moorkulissen“ entsprechen.

Um dieses Ziel weiter zu verfolgen, wurde nun das Moorbauernprogramm mit neuen Maßnahmen erweitert und bietet Landwirten seit Mitte Januar 2024 die Möglichkeit, weitere Fördermittel zu beantragen. Die Erweiterung des Förderprogramms sieht somit auch eine finanzielle Unterstützung für die Pflanzung von Paludikulturen vor, die das Moor intakt halten und zusätzlich auch wirtschaftlich nutzbar sind. Im Vergleich zu anderen Bundesländern wurden die Fördersätze für eine klimaschonende Moornutzung in Bayern am höchsten angesetzt.

Übersicht der Maßnahmen, Förderbedingungen und Fördersätze im erweiterten Moorbauernprogramm 2024

MaßnahmeFörderbedingungenFördersatz
(
pro Jahr)
M10: Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland

Umwandlung von Ackerflächen oder Grünlandeinsaat (NC 441, 442, 443) Rückumwandlung in Acker ausgeschlossen
Förderfähig: Dauergrünland (NC 451, 452, 453)
3.300 €/ha
M12: Bewirtschaftung von nassem GrünlandLfL-Informationsschrift zur „Erfassung von Zeigerpflanzen für den Nässenachweis“
Förderfähig: Dauergrünland (NC 451, 452, 453)
600 €/ha
M14: Bewirtschaftung von wiedervernässtem Grünland mit Stauziel

Ganzjähriges Stauziel (max. 20 cm Unterflur) – Gutachten notwendig
Förderfähig: Dauergrünland (NC 451, 452, 453)
900 €/ha
M16: Anbau von Paludikulturen mit Stauziel

Ganzjähriges Stauziel (max. 10 cm Unterflur) – Gutachten notwendig
Förderfähig: Rohrglanzgras (NC 854)
2.200 €/ha
Tabelle 1 Übersicht der Maßnahmen, Förderbedingungen und Fördersätze im erweiterten Moorbauernprogramm 2024

Abzuwarten bleibt, wie die Förderprogramme angenommen werden, da viele Bauern ihre Flächen nicht selbst besitzen und sie für die Umsetzung somit die Zustimmung der Flächeneigentümer benötigen. Außerdem ist der zeitliche Rahmen des Förderprogramms vorerst auf zwölf Jahre begrenzt und die langfristige Sicherung der Fördermittel noch unsicher. Trotz Herausforderungen wird das Moorbauernprogramm als positiver Schritt in Richtung nachhaltiger Landwirtschaft und Moorlandnutzung betrachtet. Es bietet finanzielle Anreize und könnte zu langfristigen Veränderungen in der Landnutzung führen. Eine detaillierte Beschreibung des Förderprogramms bietet das Merkblatt des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.

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