Durch den Markthochlauf von Elektro-Fahrzeugen und Wärmepumpen werden in den nächsten Jahren zunehmend Erdöl und Erdgas durch erneuerbaren Strom substituiert. Auch wenn es bisher keine Engpässe im Stromnetz gegeben hat, kann es in Zukunft lokal zu kurzzeitigen Überlastungen kommen, wenn die zusätzliche Leistung der E-Mobilität und der Wärmepumpen berücksichtigt wird. Das Stromnetz muss hierfür vorbereitet und Maßnahmen zur Vorbeugung lokaler Überlastungen getroffen werden.
Die Bundesnetzagentur hat aus diesem Grund Regelungen festgelegt, durch die trotz dem oben genannten Risiko allen Menschen der Anschluss einer Wärmepumpe oder E-Mobilität möglich bleiben soll. Neben dem Ausbau der Stromnetze soll durch eine zunehmende Digitalisierung eine mögliche Überlastung rechtzeitig erkannt und dieser entgegengewirkt werden können. Hierbei soll es die Möglichkeit geben, den Stromverbrauch von Wärmepumpen und Wallboxen in diesem Gebiet für einen kurzen Zeitraum zu vermindern.
Private Wallboxen haben, wie Wärmepumpen, eine hohe Leistung im Vergleich zu privaten Haushaltsgeräten, kommen jedoch zeitweise mit weniger Strom aus, da sich sowohl das Laden des E-Autos als auch der Betrieb der Wärmpumpen durch den vorhandenen Wärmespeicher im Tagesverlauf verschieben lassen.
Von den neuen Regelungen sind jedoch nur Haushalte betroffen, die eine steuerbare Wärmepumpe oder eine Wallbox nutzen. Die Steuerung soll durch digitale Zähler (Smart Meter) ermöglicht werden. Diese messen den aktuellen Stromverbrauch einer Wallbox oder einer Wärmepumpe und können diese bei Bedarf ansteuern und damit deren Leistung temporär reduzieren. Das Dimmen soll nur im Notfall erfolgen, wenn beispielsweise eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht.
Der Netzbetreiber muss dokumentieren, wo und wie oft er den Strombezug heruntergefahren hat und warum dies erforderlich war. Dadurch wird garantiert, dass weiterhin bei jedem der Anschluss einer Wallbox, Wärmepumpe oder anderer steuerbare Verbrauchseinrichtungen ans Netz möglich bleibt.
Auswirkungen auf den Haushaltsstrom sollen vermieden werden. Strom, der aus der eigenen Solaranlage stammt, wird angerechnet und kann weiter uneingeschränkt genutzt werden. Für die Basisstromversorgung des Haushaltes bleibt eine Leistung von 4,2 kW garantiert.
Die Regelung soll durch Preisnachlässe bei den laufenden Kosten in verschiedenen Modellen umgesetzt werden.
- Modell 1: Bundeseinheitlicher, pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt (je nach Netzgebiet 110 € – 190€ im Jahr) à für E-Mobilität attraktiv
- Modell 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises der Netzentgelte um 60 %; benötigt extra Zähler für den Verbrauch der Wärmepumpe oder der Wallbox (ist ohnehin Voraussetzung für Wärmepumpen-Stromtarife) ; dürfte sich in vielen Fällen für die Wärmepumpe eignen; kombinierbar mit Bezug über Wärmepumpen-Stromtarif
- Modell 3: Zusätzlich zu Variante 1, kann sich der Eigentümer ab 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden (unterschiedliche Preisstufen innerhalb des Tages)
Die neue Regelung gilt für Modell 1 und Modell 2 ab dem 1. Januar 2024. Netzbetreiber, die noch keine Vorbereitungen getroffen haben, haben hierbei eine Übergangszeit von 24 Monaten. Das Modell 3 soll ab 2025 möglich sein.
Für vor 2024 eingebaute Verbraucher, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es eine Übergangsfrist bis 31. 12. 2028. Verbraucher ohne Steuerung sind ausgenommen.
Quellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Insight/Texte/Energiewende/14aEnWG.html
https://ecomento.de/2023/11/28/bundesnetzagentur-regelt-stromrationierung-fuer-wallboxen-und-waermepumpen/
https://www.pv-magazine.de/2023/11/27/was-haushalte-mit-steuerbaren-lasten-ab-2024-erwartet/