Aktualisierte Förderrichtlinie für kommunale Energienutzungspläne

Seit 1. Januar 2024 gilt das neue Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung. Demnach sind Kommunen verpflichtet, bis Mitte 2026 (bei über 100.000 Einwohnenden) bzw. Mitte 2028 (bei weniger als 100.000 Einwohnenden) Planungen für eine kosteneffiziente Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien auf ihrem Gemeindegebiet vorzulegen. Mit Blick auf die neue Vorschrift hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen überarbeitet.

Bayerische Kommunen können auch 2024 weiterhin bis zu 70 % Förderung für die Erstellung eines Energienutzungsplans erhalten. Gleiches gilt für Folgeenergienutzungspläne bei bereits erarbeiteten Studien. Neu hinzu kommt ein Förderbonus von 10 % für Energienutzungspläne mit einem „interkommunalen Projektansatz in den Schwerpunktthemen erneuerbarer Wasserstoff oder Wärmenetze (insbesondere mit Tiefengeothermie)“. Somit wird fortan u.a. die ortsübergreifende Wärmeplanung zur Nutzung von Erdwärme in regionalen Nahwärmenetzen besonders unterstützt.

Neben der Erstellung von Studien zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien durch fachkundige Dienstleister bleibt auch die Umsetzungsbegleitung von Maßnahmenempfehlungen, die aus einem durch das Programm geförderten Energienutzungsplan hervorgehen, mit bis zu 70 % förderbar. Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn beim Projektträger Bayern Innovativ eingereicht werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bayerisches Ministerialblatt: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-8/

Bayern Innovativ: https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/foerderung-energiekonzepte/

Kommunale Wärmeplanung:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html

Dienstleister für Kommunale Wärmeplanung (Produkt „Kommunale Wärmeplanung): https://www.carmen-ev.de/service/marktueberblick/branchenadressen/liste-der-branchenadressen/