Bay. Holzbauförderrichtlinie verlängert und angepasst

Die Bayerische Förderrichtlinie Holzbau wurde weiterentwickelt und präsentiert nun verbesserte Richtlinien zur Unterstützung nachhaltiger Bauprojekte. Mit dem Ziel den Einsatz von Holz in der Baubranche zu fördern und dauerhaft Kohlenstoff in Bauwerken zu speichern, wurden wichtige Änderungen vorgenommen. Das Programm eignet sich für Bauvorhaben von Kommunen und für den größeren Wohnungsbau in Bayern. Zuständig sind die jeweiligen Bezirksregierungen.

Erweiterter Förderumfang: Eine wichtige Neuerung liegt in der Ausweitung der förderfähigen Maßnahmen. Seit 2024 wird die Außenwand, wie bisher inklusive der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen,  nun mit zwei weiteren Bauteilen in Kombination gefördert. Dies sind Dach-, Decken-Konstruktionen, Treppen, Innenwände und sogar Balkone.

Förderbedingungen: Der Förderbetrag bleibt weiterhin bei 500 € pro Tonne gebundenem CO2, wobei eine Mindestförderung von 25.000 € gilt. Die CO2-Bindung wird durch ein Excel-Tool nachgewiesen. Neu ist auch, dass die Auszahlung, nun zu 100% nach Verfahrensabschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt. Früher wurde die Auszahlung aufgeteilt: 90% nach nachgewiesenem Materialeinbau und CO2-Nachweis und die verbleibenden 10% nach Prüfung des endgültigen Verwendungsnachweises.

Veränderte Fördervoraussetzungen: Der Energiestandard ist nicht länger eine spezifische Anforderung für die Förderung. Früher war der EH55-Standard notwendig, nun entspricht dieser dem allgemeinen Baustandard. Nicht förderfähig sind nach wie vor reine Verkleidungen, Lehm- und lasttragende Strohbaukonstruktionen.

Fristen und kleine Unklarheiten: Ein großer Gewinn sind die Erleichterungen zur Antragstellung. Diese ist vor Beginn der Maßnahme bis zum Ende des Förderprogramms Ende 2026 (Art. 6.1)  möglich. Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme erfolgen (Art. 6.4). Unklarheiten bestehen noch bezüglich der De-Minimis-Regelung (Art. 5.2), die (noch) 200.000 € angibt, während die neue EU-Verordnung (EU VO 2023/2831) einen aktuellen Betrag von 300.000 € angibt.

C.A.R.M.E.N. e.V. begrüßt die neuen Eckpunkte der Bayerischen Förderrichtlinie für den Holzbau und sieht darin eine wichtige Unterstützung für Unternehmen, private Bauherren und Kommunen, die auf nachhaltiges Bauen setzen möchten. Details auf: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2330_B_14207