In Deutschland ist eine Energieversorgung aus nachhaltigen, erneuerbaren Quellen nicht erst seit Beginn der Energiewende Ausdruck einer modernen, umwelt- und klimaschonenden Entwicklung der Gesellschaft. Die Windenergie ist dabei ein wichtiger Pfeiler unserer künftigen Energieversorgung.
In der C.A.R.M.E.N.-Broschüre „Akzeptanz für die Windenergie“ werden häufige, immer wieder auftretende Fragestellungen aus der Bevölkerung zur Windenergienutzung beantwortet. Mithilfe dieser Sammlung von Informationen und Argumenten soll durch die Auseinandersetzung mit
kritischen und kontroversen Bereichen der Windenergie zu einer Versachlichung der Diskussion beigetragen und der Windenergie vor Ort zu größerer Zustimmung verholfen werden, indem ein Konsens darüber gefunden werden kann, wo der Einsatz der Windenergie sinnvoll und sowohl für Mensch als
auch Natur verträglich ist. Unter anderem sind die folgenden zwei Fragen Bestandteil der Broschüre:
Sind die Einzelkomponenten von Windenergieanlagen wiederverwertbar?
Für fast alle in den Komponenten eines Windrads verwendeten Materialien bestehen geeignete Recyclingverfahren. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Beton (Fundament und, je nach Bauweise, Turm), Stahl (Turm) sowie zu einem geringen Anteil um weitere Metalle, z. B. Kupfer oder Aluminium (Generator und Anlagenelektronik). Die für die Gondel und die Rotorblätter eingesetzten Verbundwerkstoffe aus (Glas- oder Kohle-) Fasern und Kunstharzen werden auf Grund des derzeit geringen Aufkommens meist thermisch verwertet. An hochwertigen Recyclingmöglichkeiten für die Verbundwerkstoffe wird derzeit intensiv geforscht. Mit zunehmenden Mengen durch außer Betrieb gehende Altanlagen ist langfristig mit wirtschaftlichen und ökologischen Recyclingwegen zu rechnen. Die derzeitigen Recyclingquoten von Windenergieanlagen können bei 80 bis 90 Prozent liegen.
Wie können die Anwohnenden vor den Lärmemissionen der Windenergieanlagen geschützt werden?
Für Windenergieanlagen gelten die gleichen zulässigen Schallimmissionswerte wie für andere Anlagen.
Sie werden im Rahmen des zwingend erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgelegt. Überschreitungen sind nicht zulässig und führen zu einer Verweigerung der Genehmigung.
Für den Anlagenbetrieb können z. B. Nachtabschaltungen vorgeschrieben werden, um die niedrigeren nächtlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten. Planerisch können die Schalleinwirkungen auf Anwohner durch größere Abstände der Anlagen zu Wohngebäuden vermindert werden. Hierauf kann schon früh durch die Regionalplanung bzw. die Flächennutzungsplanung der Gemeinden Einfluss genommen werden.
Die C.A.R.M.E.N.-Broschüre lässt sich hier kostenlos herunterladen.
In unserem heutigen #schongewusst-Clip geht es um die Reform der 10H-Regelung. Den Clip gibt es auf Facebook sowie auf Twitter.
Zudem erscheint im Rahmen der Energietage die Podcast-Reihe „Windenergie – Fakten, Planung, Errichtung“. Vanessa Doering von C.A.R.M.E.N. e.V. geht in der zweiten Folge auf die Akzeptanz der Windenergie und in diesem Zusammenhang auf den Infraschall ein. Die Podcast-Folge gibt es hier.