Das Europäische Parlament nahm am 14.03.2023 mit 486 zu 132 Stimmen bei 10 Enthaltungen die überarbeitete Lastenteilungs-verordnung an. Sie legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest und deckt zurzeit etwa 60 % aller EU- Emissionen ab – in den Bereichen Straßenverkehr, Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft. Durch diese Überarbeitung wird der Zielwert für die Verringerung der Treibhausgas-emissionen bis 2030 für die gesamte EU von 30 % auf 40 % gegenüber dem Stand von 2005 angehoben. Zum ersten Mal müssen alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen um 10 bis 50 % verringern.
Die Vorschriften bringen mehrere Erfordernisse miteinander in Einklang: Die Mitgliedstaaten müssen flexibel sein, um ihre Ziele zu erreichen, und zugleich für einen fairen und sozial gerechten Übergang sorgen. Zudem müssen Schlupflöcher geschlossen werden, damit das Gesamtreduktionsziel der EU erreicht wird. Deshalb können die Mitgliedstaaten in Zukunft weniger Emissionen aus früheren Jahren anhäufen oder aus künftigen Jahren vorwegnehmen. Um die Mitgliedstaaten in die Verantwortung nehmen zu können, veröffentlicht die Kommission künftig – wie vom Parlament gefordert – leicht verständliche Informationen über die einzelstaatlichen Maßnahmen.
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