Der Freistaat Bayern fördert weiterhin Investitionen in neue, umweltfreundliche Biomasseheizwerke zur Wärmeerzeugung durch effiziente Verfeuerung von fester Biomasse sowie Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen. Nachdem aufgrund der großen Nachfrage im Förderprogramm BioKlima die Antragstellung zum 12. August 2022 geschlossen werden musste, können Zuwendungsanträge für Projekte, zu denen bereits eine Projektbesprechung durchgeführt wurde, ab dem 1. Januar 2023 wieder eingereicht werden. Zugleich besteht die Möglichkeit, dass für Interessierte an der Förderung nach BioKlima wieder neue Termine für Projektbesprechungen angeboten werden.
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind Neuinvestitionen zur Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheizwerken sowie zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen (Abgaswärmetauscher oder Abgaskondensationsanlage) in Verbindung mit der Errichtung von Biomasseheizwerken.
Dabei werden zwei Förderbereiche unterschieden.
- Förderung von Biomasseheizwerken mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kW
- Förderung von Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie eingespeist wird; der Anteil der Abwärme bzw. solarer Wärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf muss mindestens zehn Prozent betragen.
Antragsteller
Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die die Investition tätigen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Grundförderung beträgt je nach Gesellschaftsform des Antragstellers zwischen 30 % und 40 % der förderfähigen Investitionskosten (Investitionsmehrkosten bezüglich einer fossilen Vergleichsanlage). Beim Einsatz von Effizienztechnologien oder solarer Wärmeerzeugung wird eine Zusatzförderung gewährt.
Die Förderobergrenze über alle Maßnahmen liegt bei 300.000 €.
Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung grundsätzlich eine Projektbesprechung mit der Bewilligungsbehörde, dem Technologie- und Förderzentrum (TFZ) in Straubing erforderlich ist und mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen werden darf. Die notwendigen Antragsunterlagen können beim TFZ angefordert werden.
Nähere Informationen finden Sie unter TFZ – Förderung von Biomasseheizwerken (BioKlima)