Während seiner Plenartagung im September 2022 wird das Europäische Parlament die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) beraten. Die seit 2018 gültige RED II gibt den Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen vor. Mit ihrer Überarbeitung – allgemein als RED III bezeichnet – sollen die Nutzung Erneuerbarer Energien gesteigert und Treibhausgasemissionen verringert werden. Alarmiert ist die Branche wegen der im Raum stehenden verschärften Nachhaltigkeitsbestimmungen für die energetische Verwertung von Biomasse-Festbrennstoffen. RED II hat bereits Nachhaltigkeitsanforderungen an die Holzenergie definiert, welche mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) teilweise in deutsches Recht umgesetzt wurden. Mit der vor der Abstimmung stehenden RED III sollen deutlich strengere Anforderungen festgelegt und die Palette der betroffenen Anlagen erweitert werden.
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