Nachdem die Bundesregierung im Januar die KfW-Förderung für effiziente Gebäude gestoppt hatte, fiel Anfang Februar die Entscheidung, wie mit bereits eingegangenen, aber noch nicht entschiedenen Altanträgen umgegangen wird. Diese eingegangenen Anträge werden von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.
Unter anderem für diese Altanträge, aber auch für die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung wurden nun 9,5 Milliarden Euro von der Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages bereitgestellt.
Somit können ab dem 22. Februar 2022 wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren gestellt werden. Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
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