Das Bayerische Wirtschaftsministerium startet ein neues Förderprogramm, um bereits im Demonstrationsmaßstab erprobte bioökonomische Produkte und Verfahren noch schneller in die industrielle Anwendung zu bringen. Die Förderung ist Teil der bayerischen Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm wendet sich an Unternehmen, die in Bayern in Produktionsanlagen zur stofflichen Nutzung Nachwachsender Rohstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren. Für den Produktionsprozess muss durch eine Produktion im Demonstrationsmaßstab bereits ein Proof-of-Concept erbracht worden sein. Der Umweltnutzen der geförderten Technologie gegenüber dem Betrieb nach konventionellen Maßstäben muss eindeutig nachweisbar sein.
Hierfür gelten folgende Kriterien:
- Die eingesetzten organischen Rohstoffe müssen überwiegend biogenen Ursprungs sein (mindestens 60 Prozent).
- Die Nachhaltigkeit der Rohstoffe muss während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage durch eine geeignete Zertifizierung nachgewiesen werden (z. B. ISCC-PLUS- oder REDcert2 für landwirtschaftliche Produkte und für Holz PEFC/FSC oder ein gleichwertiges Zertifikat).
- Der Klimaschutzeffekt ist durch eine Treibhausgas-Zertifizierung (z. B. nach ISO 14064) unter Berücksichtigung der Rohstoffe/Vorprodukte (inklusive deren Herstellung und Transport) nachzuweisen.
- Die Anlage muss im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen für die gleichen Endprodukte laut Ökobilanz mindestens eine 50 Prozent Einsparung von Treibhausemissionen ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.
Die Förderung wird als Investitionsbeihilfe gewährt. Dabei werden bei mittleren Unternehmen 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei kleinen Unternehmen bis zu 20 Prozent gefördert. Für Großunternehmen gelten gesonderte Regeln.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen.
Ausschreibungsrunden
Die Realisierung des Förderprogramms erfolgt über Förderaufrufe mit thematischen Schwerpunkten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Stufe 1 – Skizzenphase:
Bis zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres sind Projektskizzen einzureichen, die anschließend bewertet werden.
Stufe 2 – Antragsphase:
Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen. Beginnend mit dem 1. Juni 2022 sind Einreichungen von Förderanträgen jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres möglich.
Aktueller Förderaufruf
Im ersten Förderaufruf können bis zum 1. April 2022 Antragsskizzen zum Thema innovative Polymere aus Nachwachsenden Rohstoffen eingereicht werden. Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen. Diese sind bis zum 1. Juni 2022 einzureichen.
Alle Informationen zum neuen Bioökonomie-Förderprogramm sind hier abrufbar.