Ende Juni dieses Jahres wurde der Paragraf 36k des EEG 2021 in Paragraf 6 überführt. Die Neuerung ermöglicht den Betreibenden von Windenergieanlagen an Land sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Gemeinden, die von der Errichtung der Anlage betroffen sind, eine Abgabe anzubieten. Diese beträgt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde.
Der Mustervertrag der Fachagentur Wind an Land, welcher sowohl für Windparks als auch für einzelne Windenergieanlagen in Stadt und Landkreis erhältlich ist, regelt relevante Aspekte nach dem Paragrafen 6. Betreibende von Windenergieanlagen an Land dürfen Standortgemeinden bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde in Form einer Abgabe anbieten. Sind mehrere Gemeinden betroffen, wird die Zuwendung anhand des Anteils des Gemeindegebiets an der Fläche des Umkreises von 2.500 Metern Luftlinie um die Windenergieanlage aufgeteilt. Die Messung erfolgt ab der Turmmitte.
Um ein frühes Herantreten an die Gemeinde zu ermöglichen, gibt es zudem eine Selbstverpflichtung als Muster. Diese schafft bereits während der Flächensicherung eine Möglichkeit, die Umsetzung des Paragrafen mit den betroffenen Kommunen zu kommunizieren.
Zudem wurden Kernelemente guter Kommunikation bei der Umsetzung von der FA Wind in einem gesonderten Dokument zusammengefasst. Unter anderem werden die Punkte Passfähigkeit, Professionalität und Verbindlichkeit thematisiert.
Für die kommunale Beteiligung an Solarparks entwickelte unter anderem der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren ein Dokument. Laut dem BNE ist es wichtig, die Vorgaben des Paragrafen 6 exakt einzuhalten. So darf das Angebot für die Beteiligung einer Kommune am Betrieb eines Solarparks zwar vor der Genehmigung der Anlage, jedoch nicht vor dem Beschluss des Bebauungsplans abgegeben werden. Neben dem Mustervertrag stellt der bne ein Beiblatt mit nützlichen Erläuterungen zu den Vertragsinhalten und weitere Informationen zu einem rechtssicheren Vertragsschluss bereit.
Die Musterverträge für Windenergieanlagen an Land finden Sie hier.
Den Mustervertrag für Solarparks von der bne finden Sie hier.
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bietet einen Mustervertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an PV-Freiflächenanlagen für Interessierte an, Informationen dazu finden Sie hier.