Ob im Eigenheim in der Nähe einer Biogasanlage oder an der Anlage selbst: Biogas als Energieträger kann direkt ohne weitere Aufbereitungsschritte zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Dies kann zum Beispiel zur Spitzenlastabdeckung für ein angeschlossenes Wärmenetz sinnvoll sein. Biogas bringt zwar bei der Verbrennung aufgrund seiner Zusammensetzung hohe Anforderungen an die Technik mit sich, was aber durch herstellerseitige Forschung und Entwicklung bereits zu verlässlichen Lösungen geführt hat, sodass solche Brenner am Markt verfügbar sind.
Meist fällt Biogas bei den Herstellern unter die Kategorie „Sondergas“ zusammen mit Klärgas und Stadtgas. Um es in einem Brenner einsetzen zu können, gibt es Obergrenzen für Schwefelverbindungen und weitere Gasbegleitstoffe sowie einen Mindestanteil an Methan. Zudem muss das Gas sauber und trocken sein. Die genaue Einstellung des Brenners erfolgt dann vor Ort durch einen Fachunternehmer oder den Hersteller selbst. Möglich sind auch sog. Zweistoffbrenner, die je nach Bedarf mit zwei unterschiedlichen Brennstoffen arbeiten können. So kann beispielsweise bei Biogasüberschuss dieses verwendet werden und in Zeiten, in denen hohe Wärmebedarfe zu decken sind, mit einem anderen Brennstoff geheizt werden. Zum Betrieb des Brenners wird Strom benötigt, was für einen Einsatzfall als Wärmeerzeuger während eines Stromausfalls ein Notstromaggregat erfordert.
Nutzung von Biogas im GEG (Rohbiogasbrenner)
Im August 2020 hat die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz führt die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammen. Darin wird erstmalig auch Biogas und Biomethan als Erfüllungsoption anerkannt.
Beim Einsatz von Rohbiogas (gasförmige Biomasse) ist zur Berechnung des Primärenergiebedarfes der Primärenergiefaktor (für den nicht erneuerbaren Anteil) von 0,3 zu verwenden. Zudem muss die gasförmige Biomasse im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude oder mit mehreren Gebäuden, die ebenfalls im räumlichen Zusammenhang stehen, erzeugt und diese Gebäude unmittelbar mit der gasförmigen Biomasse versorgt werden.
Beim Einsatz von Biomethan liegt der Wert bei 0,7 (Nutzung im Brennwertkessel) bzw. bei 0,5, wenn das Biomethan in einer hocheffizienten KWK-Anlage genutzt wird.