Demnächst müssen voraussichtlich alle Wärmemengenzähler fernablesbar sein. Ein Bestandschutz läuft Ende 2026 aus.
Müssen in Ihrem Wärmenetz demnächst die Zähler geeicht oder ausgetauscht werden? Dann sollten Sie auf die technischen Eigenschaften der Geräte achten! Denn schon seit 2018 fordert die Energie-Effizienz-Richtlinie der EU, dass Messeinrichtungen fernablesbar sein müssen. Die Umsetzung in nationales Recht steht nun unmittelbar bevor. Im März wurde vom Bundeswirtschaftsministerium der Entwurf einer neuen Verordnung veröffentlicht, die nun bald in Kraft treten dürfte. Diese legt fest, dass alle Zähler bis Ende 2026 fernablesbar sein müssen, für neu eingebaute Zähler gilt dies ab sofort. Dabei erfüllen alle Geräte die Anforderungen, bei denen der Zählerraum nicht betreten werden muss. Also können neben Mobilfunk-basierten Lösungen auch Modelle eingesetzt werden, bei denen die Daten vor Ort mit einem mobilen Auslese-Empfangsgerät abgerufen werden (sog. Walk-By bzw. Drive-By-Technologien). Während bei gebäudeinternen Wärmeversorgungen eine Härtefallklausel vorgesehen ist, gibt es bei Wärmenetzen keine Ausnahmen.