Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der siebten EEG-Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen veröffentlicht – der ersten unter den Regeln des EEG 2021. Gespannt war von der Branche erwartet worden, wie sich die gerade im Biogasbereich doch erheblichen Änderungen auf die Beteiligung auswirken würden. Alle bisher durchgeführten Ausschreibungen waren deutlich unterzeichnet, die Zuschlagsquoten lagen zwischen 17 und 54 Prozent.
Das Resultat ist sehr ernüchternd. Von den diesmal ausgeschriebenen 300 MW wurden gerade einmal knapp 34 MW bezuschlagt, was einer Realisierungsquote von 11 % entspricht. Die ist umso enttäuschender vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Gebotshöchstwerte, als Reaktion auf die bislang geringe Beteiligung, um 2 ct/kWh angehoben wurden. Über die Gründe für das schlechte Ergebnis kann natürlich nur spekuliert werden. Branchenkenner gehen davon aus, dass vor allem zwei kurz vor Verabschiedung des Gesetzes eingefügte Änderungen die Betriebe davon abgehalten haben, sich zu beteiligen. So wurde der Anspruch auf den Flexibilitätszuschlag beschränkt und die sogenannte endogene Mengensteuerung eingeführt. Letztere führte dazu, dass erstmals im Rahmen einer EEG-Ausschreibung Anlagen keinen Zuschlag erhielten, obwohl sie keinen Formfehler begangen hatten und ihr Gebotswert unter dem zulässigen Höchstwert lag.