Beim Betrieb von Biogasanlagen können vor allem in tieferliegenden Bereichen gefährliche Gaskonzentrationen entstehen.
Gesundheitsrisiken und Lebensgefahr bestehen bei folgenden Gasen:
Kohlendioxid CO2
• Schwerer als Luft, verdrängt die Atemluft, Erstickungstod!
Schwefelwasserstoff H2S
• Schwerer als Luft, Nervengift, Tod durch Atemlähmung!
Ammoniak NH3
• Gesundheitsschädlich, reizt Augen und Haut!
Methan CH4
• Bei zündfähiger Gaskonzentration besteht Explosionsgefahr!
Weitere Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen:
Weitere Gefahren liegen im Entstehen von Bränden, der Bildung von Kondensat und damit dem Einfrieren von Leitungen. Mit technischen Maßnahmen können eine Reihe von möglichen Unfällen und Störungen vermieden werden. Dazu zählen z. B. Sicherheitseinrichtungen am Gärbehälter und am Gasspeicher, die eine unzulässige Änderung des Innendruckes verhindern. Befüllöffnungen, Kanäle und Schächte müssen gegen ein Hineinstürzen von Personen gesichert werden. Das Blockheizkraftwerk muss durch einen außenliegenden Notausschalter abgeschaltet werden können. Wichtig ist, dass die Betriebsanweisungen und eine Gefährdungsbeurteilung vom Betreiber der Biogasanlage erstellt werden. Daneben muss auch ein Auslaufen von Sickersäften und Gärsubstraten vermieden werden. Insbesondere bei der Lagerung großer Mengen an Energiepflanzen in Silos fallen große Mengen an Sickersäften an. Diese müssen direkt in die Biogasanlage gelangen und dürfen keinesfalls im Erdreich versickern oder in Gewässer gelangen. Schutzabstände und Exzonen sind nach den geltenden Vorschriften einzuhalten. Alle Bedienvorrichtungen sollten oberirdisch angebracht werden. Auf das Verbot von Feuer, offenem Licht und Rauchen muss deutlich hingewiesen werden. Heiße Materialien sind gegen Berühren zu schützen. Ein Brandschutzkonzept sollte mit der örtlich zuständigen Feuerwehr erstellt werden.
Weitere nützliche Hinweise / Links:
Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (Technische Information 4) – Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Biogasanlagen – explosionsgefährdete Bereiche nach der Betriebssicherheitsverordnung – StMUV
VdS 3470 “Biogasanlagen” – Publikation der deutschen Versicherer (GDV e.V.) zur Schadenverhütung
Arbeitshilfe A-025 Einteilung von Explosionsschutz-Zonen bei Biogasanlagen – Fachverband Biogas e.V.