Die Verwendung von Grassilage in Biogasanlagen ist weit verbreitet. Wie bei Mais ist auch hier die Ernte und Nutzung gut mechanisierbar. Die Ernte erfolgt im absetzigen Verfahren, das angewelkte Gras wird mit einem Häcksler aufgenommen und anschließend abtransportiert.
Die Erträge schwanken je nach Standort, Umweltbedingungen und Intensität der Grünlandnutzung stark. Je nach Klimabedingungen sind bei intensiver Nutzung drei bis fünf Ernten im Jahr möglich. Zu beachten sind hier die hohen Mechanisierungskosten sowie mögliche hohe Stickstofffrachten, die Probleme bei der Vergärung verursachen können. Grassilage kann jedoch auch von extensiv genutzten Flächen stammen, hier werden jedoch aufgrund höherer Ligningehalte geringere Ausbeuten erzielt. Bei der Erzeugung von Grassilage für die Verwendung in Biogasanlagen sollte die Abbaubarkeit im Fermenter im Vordergrund stehen. Die Trockensubstanz-Gehalte sollten nicht über 35 Prozent liegen, da hierdurch der Lignin- und Faseranteil steigt und sich somit die Methanausbeute verringert. Außerdem können sich Probleme im Biogasprozess ergeben, wie Schwimmschichtenbildung und Umwickeln von Rührwerksflügeln.
In Bayern hat sich der Anteil des Dauergrünlands an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche seit 2003 um mehr als 5 Prozent verringert. Daher müssen Landwirte, die Cross-Compliance-relevante Zahlungen erhalten, ab sofort den Umbruch von Dauergrünland bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigen lassen.
Werden mehrjährige Energiepflanzen zu Dauergrünland?
Im Bereich des Biomasseanbaus sind die mehrjährigen Energiepflanzen im Kommen. Durchwachsene Silphie und Riesenweizengras werden von Biogasanlagenbetreibern zunehmend angebaut, daneben lockern Blühstreifen die Felder auf und stellen eine Nahrungsquelle für Insekten dar. In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf, ob der Anbau dieser Dauerkulturen dazu führen kann, dass die entsprechenden Flächen zu Dauergrünland umgewidmet werden, was Umbruchverbote zur Folge haben könnte. Um dies zu vermeiden, muss im Flächen- und Nutzungsnachweis im Rahmen des Mehrfachantrags bei den Flächen der entsprechende Nutzungscode eingetragen werden.
Nähere Informationen hierzu finden sich in der Publikation “Die blühende Ergänzung”Die blühende Ergänzung” vom Biogas Forum Bayern. Fragen zu diesen Themen beantworten die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder auch die Informations- und Demonstrationszentren Energiepflanzenanbau.