Das Gärprodukt aus dem Fermenter wird bis zur Ausbringung auf die landwirtschaftlichen Flächen in einem Endlager gespeichert.
Bei der Ausbringung ist ein bodennahes Verfahren mittels Schleppschlauch oder Injektionstechnik nötig. Dadurch werden zum einen Treibhausgasemissionen vermieden und zum anderen wird eine Ausgasung des wertvollen Stickstoffs reduziert. Insbesondere vergorene Gülle zeichnet sich durch einen verbesserten „Güllewert” aus, d. h. die Flüssigkeit ist weniger aggressiv und die enthaltenen Nährstoffe, insbesondere Stickstoff, sind für die Pflanzen leichter verfügbar.
Weitere Informationen zur Gärproduktausbringung:
Weitere Informationen zur Düngung bei der Landesanstalt für Landwirtschaft
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft LfL stellt seit Ende März 2018 Antworten auf häufig gestellten Fragen zur Düngeverordnung zur Verfügung. Diese finden Sie unterteilt in die Kategorien Düngeplanung, Regelungen zur Ausbringung, Obergrenzen, Sperrfristen, Nährstoffvergleich, Lagerkapazität und Länderregelungen zur DüV hier.