Neben typischen biobasierten Produkten aus Holz, Naturfasern oder tierischen Materialien wie Horn oder Leder, findet man immer häufiger auch Kunststoffprodukte, welche mit Begriffen wie „Biokunststoff“, „biobasiertes Produkt“ oder „biologisch abbaubar“ gekennzeichnet sind. Doch worin unterscheiden sich solche Materialien bzw. Produkte tatsächlich von konventionellen Kunststoffprodukten aus endlichen, fossilen Rohstoffen wie Erdöl oder Erdgas. Dazu muss zunächst ein Blick darauf geworfen werden, welche Kunststofftypen eigentlich unter dem Begriff „Biokunststoff“ zusammengefasst werden.
Kunststoffe mit besonderen Eigenschaften – biobasiert, biologisch abbaubar oder beides
Die Begriffe „Biokunststoff“ bzw. „Bioplastik“ sind nicht gesetzlich geschützt und werden daher auch nicht immer einheitlich verwendet. In der Regel versteht man darunter jedoch Kunststoffe, die entweder biobasiert (d.h. aus Nachwachsenden Rohstoffen bestehen) oder biologisch abbaubar sind. Sie können aber auch beide Eigenschaften aufweisen. Nicht immer muss beides gleichzeitig zutreffen. So gibt es sowohl dauerhafte Kunststoffe aus Nachwachsenden Rohstoffen als auch biologisch abbaubare Kunststoffe aus fossilen Rohstoffen. Beide werden als „Biokunststoff“ bezeichnet.
Man unterteilt Biokunststoffe nach ihren Eigenschaften in drei Hauptgruppen und stellt sie den konventionellen, fossilbasierten Kunststoffen gegenüber:
- biobasierte, nicht biologisch abbaubare Kunststoffe
- biobasierte, biologisch abbaubare Kunststoffe
- fossilbasierte, biologisch abbaubare Kunststoffe
Die Vorsilbe „Bio“ bei Biokunststoffen weist nicht auf die Herkunft aus ökologischer Landwirtschaft hin, sondern drückt den pflanzlichen oder tierischen (also biologischen) Ursprung oder die Eigenschaft der biologischen Abbaubarkeit aus.