Rekordwerte für Erneuerbare Energien in 2019

Aktuelle Daten des Umweltbundesamtes (UBA) belegen einen Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 42,1 Prozent – ein neuer Rekordwert. In anderen Bereichen, wie dem Verkehrssektor (5,6 Prozent), stagniere der Anteil der Erneuerbaren Energien hingegen seit Jahren. So konnte auch im Wärmesektor lediglich ein marginaler Zuwachs von 14,3 auf 14,5 Prozent festgestellt werden. Wie das UBA zusammenfasst sei dies, angesichts der Tatsache, dass der Wärmesektor für rund 50 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs stehe, deutlich zu wenig.

Trotz aktueller Rekorde betrachten Expertinnen und Experten die zukünftige Entwicklung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch als ungewiss. Insgesamt sei der Zubau von regenerativen Erzeugungskapazitäten rückläufig. Insbesondere die Windenergie an Land leide unter den aktuellen Rahmenbedingungen, sodass 2019 lediglich 0,9 GW neu installierte Leistung hinzukam. Laut Berechnungen des UBA wären jedoch 4 GW pro Jahr bis 2030 notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. Auch der Zubau von Photovoltaik könne diese Verluste nicht ausgleichen.

Vor etwas mehr als 10 Jahren setzte sich Deutschland im Zuge der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie das Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 auf 18 Prozent zu steigern. Bis 2030 soll dieser auf 30 Prozent erhöht werden. 2019 konnten 17,1 Prozent verbucht werden und damit 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt rücke das Ziel von 18 Prozent bis 2020 damit näher. Für 2030 müsse der Anteil jedoch erneut um mehr als 12 Prozentpunkte ansteigen. Ein Kraftakt, wenn man berücksichtigt, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 2009 bis 2019 lediglich um rund 6 Prozentpunkte gestiegen ist.

Weitere Inormationen und Hintergründe erhalten Sie hierzu beim Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen. Die vollständige Bilanz der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) können Sie hier abrufen: www.umweltbundesamt.de/publikationen.